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Altova Endbenutzer Lizenzvertrag für Authentic

DIES IST EIN RECHTSGÜLTIGES DOKUMENT -- BITTE BEWAHREN SIE ES SORGFÄLTIG AUF

ALTOVA® ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
für die Authentic® Enterprise Software Editions
UND Authentic® Community Software Editions

Lizenzgeber:

Altova GmbH
Rudolfsplatz 13a/9
A-1010 Wien
Austria

Wichtig – Bitte sorgfältig lesen. Benutzerinformation:

Dieser Altova Endbenutzer Lizenzvertrag für Authentic® (“Lizenzvertrag”) regelt Ihr Recht (i) die Authentic Desktop Enterprise Edition Software zu verwenden, (ii) die Authentic Browser Plugin Enterprise Edition Software zu verwenden, zu reproduzieren und zu vertreiben, (iii) die Authentic Desktop Community Edition Software zu verwenden und (iv) die Authentic Browser-Plugin Community Edition Software zu verwenden, zu reproduzieren und zu vertreiben (im folgenden einzeln oder gesamt als „Authentic Software“ bezeichnet). Ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung hängen von der spezifischen Software Edition ab, über die Sie eine Lizenz erworben haben, da auf einige Editionen verschiedene Rechte und Einschränkungen anwendbar sind, wie im einzelnen im folgenden festgehalten wird. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („Lizenzvertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag, der zwischen Ihnen und Altova GmbH („Altova“) abgeschlossen wurde. Bevor Sie die von Altova bereitgestellte Software sowie die dazugehörige Dokumentation (u.a. Unterlagen in gedruckter Form, Online-Dateien oder Dokumentation in elektronischer Form) („Dokumentation“) verwenden, lesen Sie bitte dieses Dokument sorgfältig durch. Indem Sie auf die untenstehenden Schaltflächen „Ich akzeptiere“ und „Weiter“ klicken, oder indem Sie die Authentic Software installieren oder auf sonstige Weise nutzen, stimmen Sie zu, dass Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrags sowie die Datenschutzbestimmungen („Datenschutzbestimmungen“) von Altova, inklusive, jedoch nicht ausschließlich, die nachfolgend festgelegten Garantieausschlüsse, Haftungsbeschränkungen sowie Datennutzungs- und Kündigungsregelungen als rechtsverbindlich anerkennen, auch wenn Sie die Software nicht käuflich erwerben. Sie stimmen zu, dass diese Vereinbarung in demselben Umfang gültig und durchsetzbar ist, wie ein von Ihnen persönlich unterzeichneter Vertrag. Wenn Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht zur Verwendung der Authentic Software berechtigt und müssen alle heruntergeladenen Kopien, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, vernichten. Bitte besuchen Sie unsere Website unter http://www.altova.com/de/order_aeula.html, um eine Kopie dieses Authentic Lizenzvertrags herunterzuladen und auszudrucken und http://www.altova.com/privacy um die Datenschutzbestimmungen einzusehen.

1. Authentic Desktop Enterprise Edition (“ADEE”) Software Bestimmungen

(a) Lizenzgewährung. Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare (mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen) Lizenz, ohne das Recht zur Vergabe von Sublizenzen, zur Installation und Verwendung der ADEE Software auf einem kompatiblen Einzelplatzrechner oder einer Workstation, wobei die maximale Zahl an Computern, die im Lizenzumfang enthalten sind, nicht überschritten werden darf. Sie dürfen die ADEE Software nicht reproduzieren oder vertreiben außer mit ausdrücklicher Genehmigung. Vorbehaltlich der Beschränkungen gemäß Abschnitt 1 (a)(i), dürfen Sie eine Kopie der Software auf mehr als einem Ihrer kompatiblen Einzelplatzrechner oder Workstations installieren und verwenden, wenn Sie eine benutzerdefinierten Lizenz erworben haben. Die maximale Zahl an Computern und/oder Benutzern wird beim Kauf der Software festgelegt und genau angegeben. Während des Evaluierungszeitraums (wie nachfolgend definiert) darf die ADEE Software nur von einem Benutzer und auf nur einem (1) Einzelplatzrechner oder einer Workstation installiert und genutzt werden. Sie dürfen ein (1) Exemplar der ADEE Software auf einem Dateiserver innerhalb Ihres internen Netzwerks ausschließlich zum Zweck des Herunterladens und Installierens der ADEE Software auf anderen Computern innerhalb Ihres Netzwerks bis zur maximalen Anzahl von betrieblich genutzten Computern installieren. Jede sonstige Netzwerknutzung, insbesondere jedoch nicht ausschließlich, die direkte Verwendung oder die Nutzung der ADEE Software über Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an einen Computer, der nicht Teil Ihres internen Netzwerks ist, die Verwendung für Internet- oder Webhosting-Dienste sowie die Verwendung durch einen Benutzer, der nicht unter einer gültigen Lizenz von Altova zur Verwendung dieses Exemplars der ADEE Software berechtigt ist, ist unzulässig. Wenn Sie eine Parallellizenz unter den dort vorgesehenen Einschränkungen erworben haben, dürfen Sie ein Exemplar der ADEE Software auf einem Terminalserver in Ihrem internen Netzwerk für den einzigen und ausschließlichen Zweck installieren, um einzelne Benutzern in Ihrer Organisation von einem anderen Computer innerhalb des gleichen physischen Netzwerks über eine Terminalserver Session den Zugriff auf und die Nutzung der ADEE Software zu gestatten, vorausgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Nutzer, die Zugriff auf die ADEE Software haben oder diese Nutzen, die maximal zulässige Anzahl nicht übersteigt. Altova gibt hinsichtlich der Performance von Altova-Software in einer Terminalserver-Umgebung keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen ab und ist eine solche Verwendung von der eingeschränkten Gewährleistung gemäß Abschnitt 3(c) ausgeschlossen; technischer Support hinsichtlich von Problemen, die im Zusammenhang mit der Nutzung in einer solchen Umgebung entstehen, ist nicht verfügbar.

(i) Wenn Sie eine Lizenz der „benutzerdefinierten Version“ der ADEE Software erworben haben, sind Sie berechtigt, die Software auf bis zu fünf (5) kompatiblen Einzelplatzrechnern oder Workstations zu installieren, auf denen Sie der primäre Nutzer sind. Dadurch können Sie von einem Computer zu einem anderen je nach Bedarf wechseln, vorausgesetzt, dass die Software von Ihnen als benutzerdefinierter Nutzer jeweils nur ein (1) Mal gleichzeitig verwendet wird. Wenn Sie mehrere benutzerdefinierte Lizenzen erworben haben, erhält jeder individuell definierte Nutzer einen gesonderten Lizenzschlüssel.

(ii) Wenn Sie eine Parallellizenz ADEE Software-Version erworben haben, können Sie die Software auf mehreren kompatiblen und betrieblich genutzten Computern installieren, jedoch höchstens zehnmal (10-mal) die maximale Zahl der Benutzer, vorausgesetzt, dass nur die maximale Zahl von Benutzern die Software wirklich gleichzeitig nutzen sowie weiters vorausgesetzt, dass die Computer, auf welchen die Software installiert ist, in dasselbe physische Computer Netzwerk eingebunden sind. Die maximale Zahl der Parallelbenutzer wird beim Kauf der ADEE Software festgelegt. Sofern die Parallelbenutzer Version der Software an mehr als einem Standort oder in mehr als einem Netzwerk verwendet werden soll, sind für jedes physisch getrennte Netzwerk sowie für jeden physisch getrennten Standort separate Parallelbenutzer Lizenzen erforderlich, wobei die oben erwähnten Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Zahl der Benutzer und die Anzahl der Nutzer, die die Software benutzen oder Zugang zur Software benötigen, anwendbar sind. Für den Fall, dass ein Computer nicht in dasselbe physische Netzwerk eingebunden ist, ist für diesen eine lokal installierte Benutzerlizenz erforderlich.

Wenn Sie eine Parallellizenz ADEE Software-Version erworben haben, sind Sie berechtigt, ein Exemplar der ADEE-Software auf einem Terminalserver (Microsoft Terminal Server, Citrix Metaframe, usw.), einem Anwendungsvirtualisierungsserver (Microsoft App-V, Citrix XenApp, VMWare ThinApp, usw.) oder einer virtuellen Maschine in Ihrem Intranet zu installieren, damit einzelne Benutzer in Ihrer Organisation von einem anderen Computer über einen Terminalserver, einen Anwendungsvirtualisierungsserver oder eine virtuelle Maschine auf die Software zugreifen und diese nutzen können. Jedoch darf die Zahl der Benutzer, die über einen solchen Netzwerk- oder Terminalserver bzw. eine virtuelle Maschine zum selben Zeitpunkt auf die ADEE-Software zugreifen, die maximale Zahl der im Lizenzumfang enthaltenen User nicht überschreiten. Außerdem darf die Gesamtanzahl der Benutzer, die die ADEE-Software über den Terminal Server, den Anwendungsvirtualisierungsserver oder eine virtuelle Maschine verwenden, die sechs (6)-fache Anzahl der lizenzierten Benutzer nicht übersteigen. Außerdem darf die Gesamtanzahl der Benutzer, die die ADEE-Software über den Terminal Server, den Anwendungsvirtualisierungsserver oder eine virtuelle Maschine verwenden, die sechs (6)-fache Anzahl der lizenzierten Benutzer nicht übersteigen. Folglich gelten die in Abschnitt 1(a)ii festgelegten Einschränkungen betreffend die Anzahl der Installationen und die Voraussetzung, dass die Verwendung über dasselbe physische Netzwerk erfolgen muss, nicht für Terminal Server-, Anwendungsvirtualisierungsserver-Umgebungen oder Umgebungen auf virtullen Maschinen. Altova gibt über die Performance der Altova-Software in einer Umgebung, in der Terminalserver oder virtuelle Maschinen verwendet werden, keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen ab. Die Anwendung der Altova-Software auf die vorstehend beschriebene Weise ist ausdrücklich von der eingeschränkten Garantie, die durch Abschnitt 3 dieses Lizenzvertrags eingeräumt wird, ausgeschlossen. Ebenso wird kein technischer Support bei Problemen geleistet, die aufgrund der Anwendung in einer solchen Umgebung auftreten.

(iii) Sie dürfen eine (1) Kopie der ADEE Software für Sicherungs- und eine Kopie für Archivierungszwecke herstellen, sofern diese nicht auf einem Computer installiert oder verwendet werden. Außerdem müssen bei Kopien zu Sicherungs- und Archivierungszwecken alle im Original enthaltenen urheber- und patentrechtlichen Angaben sowie alle anderen Angaben hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte von Ihnen reproduziert werden und in der jeweiligen Kopie der Software unverändert enthalten sein. Sicherungs- und Archivierungskopien dürfen nur dann an Dritte übertragen werden, wenn gleichzeitig eine Übertragung aller Rechte an der ADEE Software gemäß dieses Lizenzvertrages erfolgt. Sie als der primäre Nutzer des Computers, auf dem die ADEE Software installiert ist, dürfen die Software auch auf einem Ihrer privaten Computer zum persönlichen Gebrauch installieren. Es dürfen Kopien der ADEE Software auf Heimcomputern installiert werden, wobei die Gesamtanzahl der maximalen Benutzer der Lizenz nicht überschritten werden darf, vorausgesetzt die Software wird nicht gleichzeitig auf dem Heimcomputer und auf dem Primärcomputer verwendet. Wenn Sie eine Parallel-Nutzer Version der ADEE Software für den privaten Gebrauch nutzen, dürfen Sie die Software auf jedem kompatiblen Computer installieren, bis zur erlaubten maximalen Anzahl von Nutzern.

(b) Freischalt Codes. Bevor Sie die Software kaufen bzw. im Rahmen Ihrer Registrierung für den Evaluierungszeitraum von dreißig (30) Tagen erhalten Sie einen Evaluierungs-Freischaltcode. Wenn Sie sich in der Folge dazu entscheiden, die ADEE Softwarelizenz von Altova GmbH oder einem autorisierten Vertriebshändler zu kaufen, erhalten Sie einen uneingeschränkten Freischaltcode. Mit diesem können Sie die Software nach dem Evaluierungszeitraum aktivieren. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Altova dürfen Sie an Freischaltcodes keine Lizenzen einräumen und Freischaltcodes nicht reproduzieren oder vertreiben.

(c) Übertragungsbeschränkung. Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der ADEE Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass: (i) Sie den vorliegenden Lizenzvertrag, die ADEE Software und sonstige Soft- oder Hardware, die mit der ADEE Software, die Gegenstand dieses Lizenzvertrags ist, geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen sowie aller Exemplare von Fontsoftware, die in andere Formate konvertiert wurde, an die betreffende Person übertragen; (ii) Sie keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger, auf einem Computer gespeicherter Kopien, zurückbehalten; (iii) der Empfänger von Altova einen persönlichen Freischaltcode erhält; und (iv) der Empfänger die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags sowie alle anderen Bestimmungen akzeptiert, zu denen Sie die ADEE Softwarelizenz rechtmäßig erworben haben.

(d) Anwendbare Lizenzvertragsbestimmungen. Die Abschnitte 1, 3 und 7 des Lizenzvertrages sind auf die ADEE Software anzuwenden.

2. Authentic Browser-Plugin Enterprise Edition (“ABEE”) Software Bestimmungen

(a) Lizenzgewährung und Bestimmungen. Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, ohne das Recht zur Vergabe von Sublizenzen, zur Installation und Verwendung der ABEE Software auf einer per Server Basis für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem Datum Ihres Lizenzerwerbs und endend mit dem Datum, das zwölf (12) Monate danach liegt (der “ABEE Lizenz Zeitraum”). Altova gewährt Ihnen auch eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare, eingeschränkte weltweite Lizenz, ohne das Recht zur Vergabe von Sublizenzen, die Software zu benutzen, um Web Pages, Web Applikationen oder Anwendungen, welche ABEE Software beinhalten zu entwickeln, ABEE Software auf Ihrer Website oder Ihrem Server zu reproduzieren und ABEE Software von Ihrer Website oder Ihrem Server aus über ein Computer Netzwerk zu vertreiben, aber nur in ihrer ausführbaren Object Code Form, und nur an Endverbraucher, ausschließlich für den eingeschränkten Zweck, diesen zu ermöglichen, während des ABEE Lizenz-Zeitraums, XML Dateien zu sehen, zu übertragen und/oder zu bearbeiten. Wenn Sie nach Beendigung des ABEE Lizenz-Zeitraums weiterhin die ABEE Software verwenden, und/oder wiedergeben und/oder vertreiben wollen, müssen Sie eine neue Authentic Browser-Plugin Enterprise Edition erwerben. Wenn Sie eine ABEE Software Lizenz unter den Bedingungen des Lizenzvertrages erworben haben, sind Support und Wartung (oder SMP wie im folgenden weiter ausgeführt) für die Software als Teil des Lizenzkaufs inbegriffen und sind sie berechtigt, die im folgenden ausgeführten Vorteile für die Dauer des ABEE Lizenz-Zeitraums, welcher gleichzeitig mit dem Support Zeitraum läuft in Anspruch zu nehmen. Anders als bei anderen Altova Software Produkten können Sie SMP für ABEE Software nicht erneuern und müssen, nach Beendigung des Lizenz-Zeitraums und des Support Zeitraums, eine neue ABEE Software Lizenz erwerben, falls Sie die Software weiter benutzen, reproduzieren oder vertreiben wollen.

(b) Freischalt Codes. Vor Ihrem Kauf haben Sie die Möglichkeit, sich einen dreißig (30) Tage gültigen Evaluierungsfreischaltcode zusenden zu lassen. Wenn Sie sich entschließen die ABEE Software Lizenzen entweder von der Altova GmbH oder einem autorisierten Vertriebshändler zu erwerben, erhalten Sie einen Kauf Freischaltcode. Der Kauf Freischaltcode ermöglicht es Ihnen die Software während des ABEE Lizenz-Zeitraums zu aktivieren. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Altova dürfen Sie an Freischaltcodes keine Lizenzen einräumen, und Freischaltcodes nicht reproduzieren, oder weitergeben.

(c) ABEE Software-spezifische Einschränkungen. Zusätzlich zu den Einschränkungen und Verpflichtungen, die sich aus anderen Abschnitten dieses Lizenzvertrages welche auf ABEE Software anzuwenden sind, ergeben, ist ihre eingeschränkte Lizenz, die ABEE Software zu vertreiben wie sie oben festgehalten wurde, folgenden Einschränkungen unterworfen: (i) ABEE Software darf nur lizenziert jedoch nicht verkauft werden, und (ii) Sie müssen die von Altova zur Verfügung gestellte ABEE Software verwenden, wiedergeben oder vertreiben, SO WIE SIE IST und dürfen Altovas Lizenzvertrag (welcher während des Installationsprozesses aufscheint und von dem Endbenutzer akzeptiert werden muss, um die Möglichkeit zu haben diese Software oder andere Dateien zu installieren oder zu benutzen) nicht beschädigen, verändern oder entfernen.

(d) Anwendbare Lizenzvertragsbestimmungen. Die Abschnitte 2, 3 und 7 des Lizenzvertrages sind auf die ABEE Software anzuwenden.

3. Zusätzliche Authentic Enterprise Editions (ADEE und ABEE) Software Bestimmungen

Die Bestimmungen welche in Abschnitt 3 festgehalten werden sind auf ADEE und ABEE Software Lizenzen anzuwenden, und gelten zusätzlich zu den spezifischen Bestimmungen welche auf diese Software Lizenzen anzuwenden sind.

(a) Upgrades und Updates. Wenn die von Ihnen in Lizenz erworbene Software ein Upgrade oder Update ist, ersetzt das Upgrade oder Update das sie zuletzt heruntergeladen oder installiert haben, die zuvor lizenzierte Kopie der ADEE oder ABEE Software. Durch das betreffende Upgrade oder Update und die dazugehörigen Freischaltcodes wird keine zweite Lizenz für die Software gewährt, und Sie dürfen das Upgrade oder Update nicht zusätzlich zu dem Software-Exemplar verwenden, das dadurch ersetzt wird und dessen Lizenz abgelaufen ist.

(b) Support und Wartung. Altova bietet Support und Wartungs-Pakete (“SMP”) für die ADEE und ABEE Software Produkt Editionen an, an welchen sie eine Lizenz erworben haben. Der für das jeweilige SMP geltende Supportzeitraum (wie nachfolgend definiert) wird beim Kauf des SMP festgelegt. Im Falle Ihrer ABEE Software Lizenz sind zwölf Monate SMP inbegriffen, welche zeitgleich mit dem ABEE Lizenz-Zeitraum ablaufen. Die Support- und Wartungsservices und die Upgrades, die Ihnen zur Verfügung stehen, hängen davon ab, ob Sie ein SMP erwerben bzw. für welche Version des SMP Sie sich entscheiden.

(i) Wenn Sie kein SMP erwerben, erhalten Sie beim Kauf lediglich die Software, danach jedoch keinerlei Wartungsreleases oder Updates. Obwohl die Möglichkeit besteht, dass Altova Ihnen in Einzelfällen Wartungsreleases als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung stellt, sind in diesen Releases keine neuen Produktfeatures, die über das beim Kauf der Software bestehende Maß hinausgehen, beinhaltet. In jedem Fall erhalten Sie dreißig (30) Tage lang ab Kauf der Software (der „Supportzeitraum” im Sinne dieses Absatzes 3(b)) kostenlosen technischen Support von Altova. Außerdem kann Altova in Einzelfällen auch während des dreißig (30) Tage dauernden Evaluierungszeitraums technischen Support als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung stellen. Technischen Support erhalten Sie ausschließlich über ein webbasiertes Supportformular, wobei es keine garantierte Reaktionszeit gibt.

(ii) Mit dem Erwerb eines SMP haben Sie während des dafür geltenden Supportzeitraums Anspruch auf die von Ihnen erworbene ADEE oder ABEE Produktversion sowie auf alle Wartungsreleases und Updates für diese Produktversion, die während des für Sie geltenden Supportzeitraums freigegeben werden. Während des Supportzeitraums Ihres SMP erhalten Sie auch Upgrades auf die entsprechende Produktversion der ADEE oder ABEE Software, mit der auf eine höhere Version der Software, für die Sie die Lizenz erworben haben, gewechselt wird und die während Ihres Supportzeitraums freigegeben werden. Die einzelnen Upgradeeditionen, auf die Sie innerhalb Ihres Supportzeitraums Anspruch haben, sind in dem von Ihnen erworbenen SMP im Detail angeführt. Software, die als gesondertes Produkt eingeführt wird, ist nicht im SMP enthalten. Wartungsreleases, Updates und Upgrades können neue Features enthalten, dies muss aber nicht der Fall sein. Darüber hinaus erhalten Sie während des Supportzeitraums bevorzugten technischen Support von Altova, und zwar ausschließlich über ein webbasiertes Supportformular. Altova wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um alle Anfragen per E-Mail innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8.00 bis 22.00 Uhr UTC, ausgenommen Feiertage in Österreich und den USA) zu beantworten. Außerdem wird Altova sich in angemessenem Umfang darum bemühen, Workarounds für Fehler, die bei der Software aufgetreten sind, zur Verfügung zu stellen.

(iii) Während des Supportzeitraums können Sie Altova Fehler oder Defekte in der Software melden. Sollten die Fehler nach Altovas Ermessen schwerwiegender Natur sein, und die Verwendung der ADEE oder ABEE Software erheblich beeinträchtigen, wird Altova Korrekturen oder provisorische Lösungen anbieten, die in zukünftigen Updates oder Wartungsreleases integriert werden. Diese Updates oder Wartungsreleases werden von Altova von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt. Es steht im Ermessen von Altova, einen schriftlichen Nachweis über von Ihnen festgestellte Fehler oder Funktionsstörungen zu verlangen oder Beispieldateien anzufordern, aus denen das aufgetretene Softwareproblem hervorgeht. In einem solchen Fall müssen Sie die angeforderten Nachweise oder Dateien, aus denen ausreichend detailliert hervorgeht, in welchen Aspekten Fehler bei der ADEE oder ABEE Software auftreten, so schnell wie möglich per E-Mail, Fax oder Expresspost mit Zustellung am nächsten Tag an Altova übermitteln. Bei der Diagnose oder Analyse von Fehlern haben Sie in zumutbarem Rahmen mit Altova zu kooperieren. Fehlerbehebungen können in Wartungsreleases, Updates oder neuen Hauptversionen der Software enthalten sein. Altova ist nicht verpflichtet, unwesentliche Fehler, d.h. Fehler, die die Benutzung der Software nach dem Ermessen von Altova nicht wesentlich beeinträchtigen, zu beheben Unabhängig davon, ob Sie das Support- und Wartungspaket erworben haben, wird technischer Support ausschließlich für Fragen oder Probleme angeboten, die sich unmittelbar aus oder in Zusammenhang mit der ADEE oder ABEE Software ergeben. Sie erhalten von Altova unter keinen Umständen Beratung, Unterstützung oder Hilfestellung, die allgemeiner Natur ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Software steht.

(iv) Für ein Update der ADEE oder ABEE Software kann es notwendig sein, Software, welche nicht von diesem Lizenzvertrag abgedeckt wird, vor der Installation zu aktualisieren (updaten). Updates des Betriebssystems und von Anwendungssoftware, welche nicht ausdrücklich von diesem Lizenzvertrag abgedeckt ist, liegen in Ihrer Verantwortung und werden nicht von Altova aufgrund dieses Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt. Altovas Verpflichtungen unter diesem Abschnitt sind abhängig von Ihrem angemessenen Gebrauch der Software und Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages zu allen Zeitpunkten. Altova ist keinesfalls verpflichtet den oben genannten technischen Support zur Verfügung zu stellen, wenn nach Altovas Ansicht das Gebrechen an der ADEE oder ABEE Software durch folgende Umstände ausgelöst wurde: (a) Fehler, die durch die Verlegung der Software auf einen anderen Rechner oder Speicherort hervorgerufen werden; (b) Änderungen, Modifikationen oder Versuche, die Software abzuwandeln, die von Altova nicht schriftlich genehmigt wurden; (c) äußere Einflüsse auf die Software, wie z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Stromschwankungen oder Computerausfälle; (d) Ihr Versäumnis die Software auf dem von Altova festgelegten Release Level zu halten; oder (e) die Nutzung der Software ohne vorherige Genehmigung durch Altova zusammen mit einer anderen Software. Sie alleine sind dafür verantwortlich: (a) alle von Altova spezifizierten Benutzungs- und Fehlerbehebungsprozeduren einzuhalten und danach Altova umgehend über alle ADEE oder ABEE Software Fehlfunktionen zu benachrichtigen und Altova sämtliche Informationen darüber zur Verfügung zu stellen; (b) für die Sicherheit Ihrer vertraulichen Informationen zu sorgen; und (c) Backup Systeme und Prozeduren einzuführen und aufrechtzuerhalten, welche notwendig sind um verlorene oder veränderte Dateien, Daten oder Programme wiederherzustellen.

(c) Eingeschränkte Garantie. Altova garantiert der Person/Rechtspersönlichkeit, die ursprünglich die Lizenz für die Verwendung der ADEE oder ABEE Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages erworben hat, dass (i) die Software über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Erhalt im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation funktioniert, und (ii) die von Altova zur Verfügung gestellten Supportleistungen im Wesentlichen auf die in Abschnitt 3(b) dieses Vertrags niedergelegte Weise erfolgen. In einigen Ländern sind Beschränkungen über die Dauer einer stillschweigenden Garantie nicht zulässig, so dass die obigen Beschränkungen und Ausschlüsse eventuell für Sie nicht zutreffen. Im größtmöglichen rechtlich zulässigen Maß sind stillschweigende Garantien in Bezug auf die ADEE oder ABEE Software (sofern solche existieren) auf neunzig (90) Tage beschränkt. Die gesamte Haftung von Altova und dessen Lieferanten, sowie Ihre einzigen Garantieansprüche, sind nach dem Ermessen von Altova auf eine der beiden folgenden Optionen beschränkt: (i) Erstattung des Kaufpreises (wenn zutreffend), oder (ii) Reparatur oder Austausch der ADEE oder ABEE Software, die unter die eingeschränkte Garantie von Altova fällt und die unter Vorlage einer Kopie des Kaufbelegs bei Altova reklamiert wird. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht, wenn die Funktionalität der ADEE oder ABEE Software durch ein Versehen, durch Missbrauch, falsche Anwendung, Trojaner, Viren oder einen sonstigen schädlichen externen Code beeinträchtigt wurde. Die Garantie für jede Ersatzsoftware erstreckt sich auf die Restdauer des ursprünglichen Garantiezeitraums oder auf dreißig (30) Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Test-Software. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE UND DEN DIESBEZÜGLICHEN GARANTIEANSPRÜCHEN BESTEHEN SEITENS ALTOVA ODER DESSEN LIEFERANTEN KEINERLEI WEITEREN GARANTIEVERPFLICHTUNGEN. ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHR FÜR DIE ANWENDUNG ODER DIE ERGEBNISSE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE SOWIE IM HINBLICK AUF ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER ANSPRÜCHE, DIE NACH DER FÜR IHR LAND GELTENDEN RECHTSORDNUNG NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, SCHLIESSEN ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND ANSPRÜCHE AUS, DIE SICH AUS DEM GESETZ, DER RECHTSPRAXIS, EINEM GEWOHNHEITSRECHT, EINEM HANDELSBRAUCH ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN ERGEBEN. ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN SCHLIESSEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN RECHTLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS. DIES BEINHALTET UNTER ANDEREM GARANTIEN IM HINBLICK AUF MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, INFORMATIONSGEHALT ODER –RICHTIGKEIT, UNGESTÖRTE NUTZUNG, EIGENTUMSRECHT UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DIE ERBRINGUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE. MIT DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE WERDEN IHNEN BESTIMMTE RECHTE EINGERÄUMT. UNTER UMSTÄNDEN BESITZEN SIE NOCH ANDERE RECHTE; DIE JA NACH LAND/RECHTSORDNUNG UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.

(d) Haftungsbeschränkung und Ansprüche in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. SOWEIT DIE ANWENDBAREN GESETZE DIES ZULASSEN, HAFTEN ALTOVA ODER DESSEN LIEFERANTEN, AUCH WENN EINE IM RAHMEN DER GARANTIE DURCHGEFÜHRTE ABHILFEMASSNAHME IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, IN KEINEM FALL FÜR KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, MITTELBARE, UNMITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (INSBESONDERE SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTEN), DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER ADEE ODER ABEE SOFTWARE ODER DIE NICHTERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN ALTOVA AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON ALTOVA GEMÄSS DIESEM LIZENZVERTRAG AUF DIE HÖHE DES FÜR DAS ADEE ODER ABEE SOFTWAREPRODUKT ENTRICHTETEN BETRAGES BESCHRÄNKT. Da es in einigen Ländern und Rechtsordnungen nicht zulässig ist, die Haftung für Schäden auszuschließen oder zu beschränken, gilt die obige Einschränkung unter Umständen nicht für Sie. In solchen Ländern und Rechtsordnungen gilt die Beschränkung der Haftung durch Altova im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang, und der Ausschluss bzw. die Beschränkung der in diesem Lizenzvertrag beinhalteten Garantien und Haftungen hat keine Auswirkung auf die Konsumentenschutzrechte von Personen, die Waren auf andere Weise als im Zuge ihrer geschäftlichen Tätigkeit erwerben. Der vorstehende Haftungssauschluss/die vorstehende Haftungsbeschränkung sind wesentliche Bestandteile des zwischen Ihnen und Altova abgeschlossenen Lizenzvertrags. Altova wird Sie gegenüber allen Forderungen, Prozessen oder Verfahren schad- und klaglos halten bzw. alle Ansprüche, Prozesse oder Verfahren beilegen, die Dritte mit dem Argument gegen Sie erheben, dass der Inhalt der ADEE oder ABEE Software gegen ein Urheberrecht verstößt oder ein geistiges oder sonstiges Eigentumsrecht verletzt, das durch das Recht der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union geschützt ist (insgesamt als „Ansprüche“ bezeichnet). Dies erfolgt – soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist – jedoch nur insoweit, als der betreffende Anspruch sich direkt aus der Verwendung der Software ergibt und nach Maßgabe der in Abschnitt 3(d) dieses Vertrags festgelegten Beschränkungen. Altova ist von jedem Anspruch innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen, nachdem Sie erstmals davon benachrichtigt wurden, in Kenntnis zu setzen. Außerdem haben Sie mit Altova in angemessenem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu kooperieren und Altova dabei zu unterstützen, ohne dass Sie dafür Kosten geltend machen können. Das Recht auf Entscheidungen in Bezug auf solche Ansprüche liegt allein bei Altova (dies beinhaltet auch, ohne darauf beschränkt zu sein, die Auswahl der Rechtsberater und das Recht, für Sie einen Vergleich zu den von Altova für zweckmäßig erachteten Bedingungen einzugehen). Sie können auf eigene Kosten einen Rechtsberater hinzuziehen und an den Verfahrens- oder Vergleichsverhandlungen teilnehmen. Altova kommt bis zu einer Höhe von insgesamt maximal dem Kaufpreis der ADEE oder ABEE Software für die Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren auf, zu deren Bezahlung Sie in Zusammenhang mit solchen Ansprüchen verpflichtet werden (oder die Sie aufgrund eines Vergleichs zu entrichten haben), soweit diese nicht von einer Versicherung oder dritten Partei übernommen werden. Ist oder wird die ADEE oder ABEE Software Gegenstand von aufgrund einer Urheberrechtsverletzung vorgebrachten Ansprüchen, oder wird ihre Verwendung untersagt, oder ist es nach Ansicht des Rechtsberaters von Altova wahrscheinlich, dass ein solcher Umstand eintritt, so wird Altova versuchen, eine Beilegung herbeizuführen, indem alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternommen werden, um die ADEE oder ABEE Software zu modifizieren oder eine Lizenz für die weitere Verwendung der ADEE oder ABEE Software zu erwerben. Wenn es nach Ansicht des Rechtsberaters von Altova nicht möglich ist, den bevorstehenden oder bereits vorgebrachten Anspruch bzw. die Verfügung, mit der die Verwendung der Software untersagt wurde, durch angemessene Abänderung oder den Erwerb einer Lizenz beizulegen, so kann Altova diesen Lizenzvertrag ohne negative Konsequenzen für Altova beenden und Ihnen anteilig alle bereits an Altova entrichteten Gebühren zurückerstatten. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN OBLIEGEN ALTOVA KEINERLEI HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN FÜR ANSPRÜCHE IN ZUSAMMENHANG MIT URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN. Diese Haftungsverpflichtung gilt nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ausschließlich auf vom Kunden eingebrachte Elemente zurückzuführen sind.

(e) Test-Software. Dieser Abschnitt findet Anwendung auf alle Test Kopien der ADEE oder ABEE Software (“Test Software”) und behält seine Gültigkeit bis Sie eine Lizenz erwerben. DIE TESTSOFTWARE WIRD IHNEN WIE BESEHEN UND DAHER OHNE GEWÄHR FÜR DEREN VERWENDUNG ODER LEISTUNGSMERKMALE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ALTOVA ÜBERNIMMT DIESBEZÜGLICH KEINERLEI AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGS- ODER HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN. SOFERN UND SOWEIT FÜR PRE-RELEASE- UND/ODER TESTSOFTWARE KEIN HAFTUNGSSAUSSCHLUSS, SONDERN NUR EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GESETZLICH ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN AUF INSGESAMT FÜNFZIG US-DOLLAR (50 USD). Wenn die Testversion mit einer Time-out-Funktion ausgestattet ist, kann sie nach Ablauf des Evaluierungszeitraums nicht mehr verwendet werden. Der Zugriff auf Dateien, die mit der Testsoftware erstellt wurden, erfolgt auf Ihr alleiniges Risiko.

4. Authentic Desktop Community Edition (“ADCE”) Software Bestimmungen

(a) Lizenzgewährung und Freischaltcode. Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz, ohne dem Recht Sublizenzen einzuräumen, eine Kopie der ADCE Software auf Ihrem kompatiblen Einzelplatzrechner oder Ihrer kompatiblen Workstation zu installieren und zu verwenden, um XML Dateien ausschließlich in Verbindung mit STYLEVISION® Power Stylesheets, wie im folgenden ausgeführt, zu betrachten, zu vertreiben, zu teilen oder zu verändern. Es ist Ihnen untersagt den Freischalt Code zu re-lizenzieren, zu reproduzieren, oder weiterzugeben, außer mit der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis von Altova. Sie dürfen eine Kopie der ADCE Software für Sicherungs- und eine Kopie für Archivierungszwecke herstellen, sofern diese nicht auf einem Computer installiert oder verwendet werden. (iii) Sie dürfen eine (1) Kopie der ADCE Software für Sicherungs- und eine Kopie für Archivierungszwecke herstellen, sofern diese nicht auf einem Computer installiert oder verwendet werden. Außerdem müssen bei Kopien zu Sicherungs- und Archivierungszwecken alle im Original enthaltenen urheber- und patentrechtlichen Angaben sowie alle anderen Angaben hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte von Ihnen reproduziert werden und in der jeweiligen Kopie der Software unverändert enthalten sein. Es ist Ihnen gestattet eine (1) Kopie eines solchen Setup Programms für ADCE Software auf einem Datei Server in Ihrem internen Netzwerk zu installieren für den einzigen und ausschließlichen Zweck die ADCE Software zu installieren (auf einer unbegrenzten Anzahl von Client Computern innerhalb Ihres privaten Netzwerks). Keinerlei andere Server oder Netzwerk Nutzung der ADCE Software ist gestattet, einschließlich aber nicht ausschließlich der Benutzung der ADCE Software (i) entweder direkt oder durch Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an andere Computer oder (ii) für interne Netzwerk-, Internet- oder Web-hosting Dienste.

(b) Vertrieb. Zum Zeitpunkt Ihrer Annahme dieses Lizenzvertrages als Teil ihrer Benutzung der ADCE Software und unter der Voraussetzung ihrer fortgesetzten Einhaltung dessen Bestimmungen, räumt Altova hiermit den Nutzern von ADCE Software eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz ein, ohne das Recht Sublizenzen zu vergeben, das Setupprogramm der ADCE Software zu reproduzieren und das Setup Programm für die ADCE Software in ausführbarer Form in der im folgenden beschriebenen Art und Weise an Endbenutzer zu verteilen. Sie dürfen das Setup Programm für die ADCE Software an jedweden Dritten elektronisch oder als Download von Ihrer Website oder auf physikalischen Datenträgern wie CD-ROMS oder Disketten als Teil von oder in Verbindung mit Produkten, welche Sie entwickelt haben, weitergeben.

(c) ADCE Software Spezifische Einschränkungen. Zusätzlich zu den Einschränkungen und Verpflichtungen welche sich aus anderen Abschnitten dieses Lizenzvertrags ergeben, ist die Ihnen eingeräumte Lizenz das Setup Programm für ADCE zu vertreiben sämtlichen der folgenden Einschränkungen unterworfen: (i) ADCE Software kann nur lizenziert und darf nicht verkauft werden (ii) es ist Ihnen nicht gestattet die ADCE Software als Stand-Alone Produkt zugänglich zu machen und, wenn sie als Teil eines Produkt-Bundles vertrieben wird, ist es Ihnen erlaubt hiefür einen Preis festzusetzen, sofern dieses Produkt-Bundle zu dem selben oder einem niedrigeren Preis als jenem, zu dem ein gleichwertiges Produkt-Bundle,, welches die ADCE Software nicht enthält, lizenziert wird, (iii) Sie müssen das von Altova zur Verfügung gestellte Setup Programm für die ADCE Software unverändert benutzen und dürfen Altovas Lizenzvertrag (welcher während des Installationsprozesses aufscheint und vom Endbenutzer akzeptiert werden muss um die ADCE Software installieren oder benutzen zu können) oder andere Dateien nicht beschädigen verändern oder entfernen, (iv) es ist Ihnen weiters untersagt, die ADCE Software mit Ihrem Produkt auf solche Weise zu verbinden, dass es Stylevision Power Stylesheets modifiziert oder erstellt.

(d) Anwendbare Lizenzvertragsbestimmungen. Die in den Abschnitten 4, 6 und 7 festgehaltenen Bestimmungen sind auf ADCE Software anzuwenden.

5. Allgemeine Authentic Browser-Plugin Community Edition (“ABCE”) Software Bestimmungen

(a) Lizenzgewährung und Vertrieb. Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz, ohne das Recht Sublizenzen anzuräumen, Web Pages, Web Anwendungen, oder Anwendungen welche ABCE Software beinhalten, zu benutzen und zu entwickeln, die ABCE Software zu reproduzieren und die ABCE Software in ausführbarer Form in der Art und Weise, welche im folgenden festgelegt wird, an Endbenutzer zu vertreiben um XML Dateien ausschließlich in Verbindung mit StyleVision® Power Stylesheets, wie im folgenden ausgeführt, zu betrachten, zu vertreiben, zu teilen oder zu verändern. Es ist Ihnen gestattet eine Kopie der ABCE Software auf einem Web Server in Ihrem internen Netzwerk zu installieren für den einzigen und ausschließlichen Zweck, die ABCE Software zu installieren (auf einer unbegrenzten Anzahl von Client Computern innerhalb Ihres privaten Netzwerks). Sie dürfen das Setup Programm für die ABCE Software an jedweden Dritten elektronisch oder als Download von Ihrer Website oder auf physischen Datenträgern wie CD-ROMS oder Disketten als Teil von oder in Verbindung mit Produkten, welche Sie entwickelt haben, weitergeben.

(b) ABCE Software-spezifische Einschränkungen. Zusätzlich zu den Einschränkungen und Verpflichtungen, welche sich aus anderen Abschnitten dieses Lizenzvertrags ergeben, ist die Ihnen eingeräumte Lizenz, das Setup Programm für ABCE zu vertreiben, sämtlichen der folgenden Einschränkungen unterworfen: (i) ABCE Software kann nur lizenziert und nicht verkauft werden (ii) es ist Ihnen nicht gestattet die ABCE Software als Stand-Alone Produkt zugänglich zu machen und, wenn diese als Teil eines Produkt-Bundles vertrieben wird, ist es Ihnen erlaubt hiefür einen Preis festzusetzen, sofern dieses Produkt-Bundle zu dem selben oder einem niedrigeren Preis als jenem, zu dem ein gleichwertiges Produkt-Bundle, welches die ABCE Software nicht enthält, lizenziert wird, (iii) Sie müssen das von Altova zur Verfügung gestellte Setup Programm für die ABCE Software unverändert benutzen und dürfen Altovas Lizenzvertrag (welcher während des Installationsprozesses aufscheint und vom Endbenutzer akzeptiert werden muss, um die ABCE Software installieren oder benutzen zu können) oder andere Dateien nicht beschädigen verändern oder entfernen; (iv) andere Altova Produkte können nicht unter diesem Lizenzvertrag vertrieben werden; (v) es ist Ihnen weiters untersagt die ABCE Software mit Ihrem Produkt so zu verbinden, dass es Stylevision Power Stylesheets modifiziert oder erstellt.

(c) Anwendbare Lizenzvertragsbestimmungen. Die in den Abschnitten 5, 6 und 7 festgehaltenen Bestimmungen sind auf ABCE Software anzuwenden.

6. Zusätzliche Authentic Community Editions (ADCE und ABCE) Software Bestimmungen

Die Bestimmungen welche in Abschnitt 6 festgehalten werden sind auf ADCE und ABCE Software Lizenzen anzuwenden, und gelten zusätzlich zu den spezifischen Bestimmungen welche auf diese Software Lizenzen anzuwenden sind.

(a) Benutzungsbeschränkung. Die ADCE und ABCE Software werden von Altova lizenziert und vertrieben und dienen der Betrachtung, dem Vertrieb, der Teilung und Bearbeitung von XML Dateien ausschließlich in Verbindung mit StyleVision Power Stylesheets, definiert als .sps Dateien, bei welchen es sich um von Altova oder von Kunden durch Altovas StyleVision Produkt erstellte Template Dateien handelt. Es ist Ihnen nicht gestattet die ADCE oder ABCE Software in oder mit (i) einem/mehreren StyleVision Power Stylesheet(s), welche nicht in Übereinstimmung mit dem Altova Software Lizenzvertrag, welcher unter http://www.altova.com/de/order_aeula.html einsehbar ist, erstellt wurden oder (ii) andere Software oder Verbesserungen welche die Inter Application Communication (IAC) verwenden um auf Programmebene ein Interface mit ADCE oder ABCE Software herzustellen um zusätzliche Funktionen zu ermöglichen welche normalerweise bei ADCE oder ABCE Software nicht möglich wären oder welche Funktionen ermöglichen die mit Altova Programmen konkurrieren, zu integrieren oder zu nutzen.

(b) Garantie, Haftungseinschränkungen. DIE ADCE ODER ABCE SOFTWARE WIRD IHNEN GRATIS UND WIE BESEHEN („AS-IS“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ALTOVA GIBT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE ADCE ODER ABCE SOFTWARE AB. ALTOVA UND IHRE ZULIEFERER GEBEN SOWOHL AUSDRÜCKLICH ALS AUCH STILLSCHWEIGEND UND AUF JEDE ANDERE WEISE IM GESETZLICH GRÖßTMÖGLICHEN AUSMAß KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN, INSBESONDERE JEDOCH NICHT AUSSCHLIEßLICH, FÜR ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR BEFRIEDIGENDE QUALITÄT, FÜR INFORMATIONSGEHALT ODER RICHTIGKEIT, FÜR UNGESTÖRTE NUTZUNG, EIGENTUMSRECHTE UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, AB. ALTOVA ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FEHLERFREIHEIT DER ADCE ODER ABCE SOFTWARE ODER, DASS DIESE OHNE UNTERBRECHUNGEN LAUFFÄHIG SIND. FALLS NACH ZWINGEND ANWENDBAREM RECHT IRGENDWELCHE GEWÄHRLEISTUNGEN IM BEZUG AUF ADCE ODER ABCE SOFTWARE VORGESEHEN SIND, WERDEN SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR EINEN ZEITRAUM VON DREISSIG (30) TAGEN AB DER INSTALLATION ODER DEM BEGINN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE, JE NACHDEM WAS FRÜHER IST, EINGESCHRÄNKT. IN MANCHEN STAATEN ODER LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS VON IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ERLAUBT, DAHER KÖNNTE DER OBEN ANGEFÜHRTE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS SIE NICHT BETREFFEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN SPEZIFISCHE RECHTE. SIE KÖNNTEN AUCH ANDERE RECHTE BESITZEN, WELCHE VON STAAT ZU STAAT UND VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. SIE TRAGEN DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER ADCE ODER ABCE SOFTWARE FÜR DEN BEABSICHTIGTEN VERWENDUNGSZWECK UND WERDEN ALTOVA FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE UND FORDERUNGEN DRITTER, DIE AUF DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER VON IHNEN VERWENDETEN ADCE ODER ABCE SOFTWARE BEGRÜNDET SIND, SCHAD- UND KLAGLOS HALTEN.

(c) Haftungsbeschränkung. SOWEIT DIE ANWENDBAREN GESETZE DIES IM GRÖßTMÖGLICHEN AUSMAß ZULASSEN, HAFTEN ALTOVA ODER IHRE ZULIEFERER, IN KEINEM FALL FÜR KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, MITTELBARE, UNMITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER (INSBESONDERE SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTEN), DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER AUTHENTIC SOFTWARE ODER DIE NICHTERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ENTSTANDEN SIND, ODER DIESES LIZENZVERTRAGES, SELBST WENN ALTOVA AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. SOFERN UND SOWEIT KEIN HAFTUNGSSAUSSCHLUSS, SONDERN NUR EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GESETZLICH ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN AUF INSGESAMT FÜNFZIG US-DOLLAR (USD $50). DA IN MANCHEN STAATEN UND JURISDIKTIONEN DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON HAFTUNGEN NICHT MÖGLICH IST, IST DIE OBEN ANGEFÜHRTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG AUF SIE VIELLEICHT NICHT ANWENDBAR. IN SOLCHEN STAATEN UND JURISDIKTIONEN WIRD DIE HAFTUNG VON ALTOVA UND IHREN ZULIEFERERN IM GRÖSSTMÖGLICHEN RECHTLICH ERLAUBTEN AUSMASS EINGESCHRÄNKT. DIE BISHER ANGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG SIND ANZUWENDEN AUF DIE OBEN ANGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE UND ALLE ANDEREN ASPEKTE DES LIZENZVERTRAGES.

(d) Support. Altova ist nicht verpflichtet technischen Support für ADCE oder ABCE Software, welche wie besehen zur Verfügung gestellt wird, zur Verfügung zu stellen. In dem Ausmaß in dem Altova aus eigener Entscheidung heraus Support für diese Produkte zur Verfügung stellt, wird dieser Support in der Art und Weise wie sie in Abschnitt 3(b) dieses Lizenzvertrages beschrieben wird und unter allen darin aufgeführten Voraussetzungen durchgeführt.

7. Zusätzliche Authentic Software (ADEE, ABEE, ADCE und ABCE) Bestimmungen

Die in Abschnitt 7 festgehaltenen Bestimmungen sind auf DEE, ABEE, ADCE und ABCE Software Lizenzen anwendbar.

(a) Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht an der Authentic Software wird Ihnen nicht übertragen. Das Eigentum an allen Kopien der Authentic Software und an allen Kopien der Authentic Software, welche Sie erstellen, steht Altova zu, vorbehaltlich der Rechte auf Verwendung und Vertrieb, soweit anwendbar, die Ihnen in diesem Lizenzvertrag gewährt werden. Alle Rechte, welche Ihnen nicht durch diesen Lizenzvertrag ausdrücklich gewährt werden, sind Altova vorbehalten.

(b) Anerkennung der Rechte von Altova. Die Authentic Software und alle Kopien, deren Anfertigung Ihnen von Altova gestattet ist, sind das geistige Eigentum von Altova und dessen Lieferanten und stehen in deren Besitz. Struktur, Organisation und Code der Authentic Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Altova und dessen Lieferanten dar. Die Authentic Software ist durch gesetzliche Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Diese gesetzlichen Bestimmungen beinhalten (ohne darauf beschränkt zu sein) das Urheberrecht der Vereinigten Staaten, internationale Verträge und das in den Ländern, in denen die Authentic Software genutzt wird, geltende Recht. Sie anerkennen, dass sich Altova das Eigentum an allen Patenten, Urheberrechten, Branchengeheimnissen, Warenzeichen und sonstigen geistigen Eigentumsrechten, die hinsichtlich der Software bestehen, vorbehält. Das Eigentumsrecht von Altova erstreckt sich auch auf alle Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Audioaufzeichnungen, Musikstücke, Texte und „Applets“, die Teil der Authentic Software sind, und alle dazugehörigen Unterlagen in gedruckter Form. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, die sich nachteilig auf die geistigen Eigentumsrechte von Altova an der Authentic Software auswirken. Warenzeichen dürfen nur in Übereinstimmung mit den anerkannten Standards für die Verwendung von Warenzeichen (einschließlich der namentlichen Nennung der Warenzeicheninhaber) verwendet werden. Die Verwendung von Warenzeichen ist nur zur Kennzeichnung von Druckmaterialien, die mit der Authentic Software hergestellt wurden, gestattet. Es entstehen Ihnen daraus keinerlei Eigentumsrechte an dem betreffenden Warenzeichen. XMLSpy®, Authentic®, StyleVision®, MapForce®, UModel®, DatabaseSpy®, DiffDog®, SchemaAgent®, SemanticWorks®, MissionKit®, Markup Your Mind®, Nanonull™ und Altova® sind (in mehreren Ländern eingetragene) Warenzeichen von Altova GmbH. Unicode und das Logo von Unicode sind Warenzeichen von Unicode, Inc. Windows, Windows XP, Windows Vista und Windows 7 sind Warenzeichen von Microsoft. W3C, CSS, DOM, MathML, RDF, XHTML, XML und XSL sind (in mehreren Ländern eingetragene) Warenzeichen des World Wide Web Consortium (W3C). Marken des W3C sind von den Dachinstitutionen des Konsortiums (MIT, INRIA und Keio) eingetragen und stehen in deren Eigentum. Sofern dies nicht ausdrücklich hierin festgelegt ist, entstehen Ihnen aus diesem Lizenzvertrag keinerlei geistigen Eigentumsrechte an der Authentic Software. Mitteilungen über geltend gemachte Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte sind an den Copyright Agent von Altova zu richten (nähere Angaben dazu finden Sie auf der Website von Altova).

(c) Gemeinsame Einschränkungen.

(i) Sie sind nicht berechtigt, an der Software Reverse Engineering durchzuführen, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Konzepte, Techniken für Benutzerschnittstellen oder Algorithmen der Authentic Software direkt oder indirekt zu entschlüsseln. Davon ausgenommen ist lediglich das ausdrücklich nach geltendem Recht der Europäischen Union gestattete Maß an Dekompilierung, das erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit der Authentic Software mit anderen Softwareprogrammen zu erzielen. Dies ist Ihnen jedoch erst dann gestattet, wenn Sie zuerst bei Altova die dafür notwendigen Informationen angefordert haben und Altova Ihnen diese nicht zur Verfügung gestellt hat. Altova ist berechtigt, für die Bereitstellung solcher Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die von Altova zur Verfügung gestellten Informationen bzw. alle von Ihnen im Sinne der hier festgelegten Bestimmungen rechtmäßig erworbenen Informationen dürfen nur zu den hierin angeführten Zwecken verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder zur Entwicklung von Software genutzt werden, die der Authentic Software in wesentlichen Aspekten ähnlich ist. Informationen im Sinne dieses Absatzes können von Benutzern aus der Europäischen Union bei der Kundendienstabteilung von Altova angefordert werden. Sie sind nicht berechtigt, die Authentic Software (zur Gänze oder teilweise) zu verleihen, zu vermieten, per Leasing zur Verfügung zu stellen, weiterzulizenzieren, weiterzugeben oder auf sonstige Weise Dritten zu überlassen, es sei denn, dies ist durch diesen Lizenzvertrag ausdrücklich gestattet.

(ii) Sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet ist, dürfen Sie die Authentic Software nicht kopieren. Alle Kopien, zu deren Anfertigung Sie Aufgrund dieses Lizenzvertrages berechtigt sind, müssen die im Original enthaltenen urheber- und patentrechtlichen Angaben sowie alle anderen Angaben hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte unverändert enthalten. Die Authentic Software darf nicht verändert, adaptiert oder übersetzt werden. Sie dürfen weder direkt noch indirekt ein Pfand- oder Sicherungsrecht an der Authentic Software bestellen oder die Bestellung eines solchen zulassen. Es ist Ihnen nicht gestattet, wissentlich eine Handlung vorzunehmen, durch die die Authentic Software öffentlich zugänglich wird, oder die Authentic Software in einer Computerumgebung zu verwenden, die nicht in diesem Lizenzvertrag angegeben ist. Sie haben die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Anweisungen von Altova in Bezug auf die Benutzung der Authentic Software einzuhalten. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Vertreter, die Zugriff auf die Authentic Software haben, von den in diesem Lizenzvertrag enthaltenen Beschränkungen in Kenntnis zu setzen und diese auf sie zu überbinden. Es ist Ihnen nicht gestattet die Authentic Software zu verändern oder zu modifizieren oder einen neuen Installer für die Authentic Software zu erstellen

(d) Authentic Software Aktivierung, Updates, Lizenzüberwachung und Datengebrauch.

(i) Altova verfügt über ein integriertes Lizenzüberwachungsmodul, das Ihnen hilft, unbeabsichtigte Verletzungen dieses Lizenzvertrages zu vermeiden. Dabei kann Altova zur Lizenzüberwachung von verschiedenen installierten Versionen der Authentic Software Ihr internes Netzwerk verwenden. Die Authentic Software von Altova kann Ihr internes Netzwerk und Ihre Internetverbindung verwenden, um Angaben über Ihre Lizenz im Zuge der Installation, Registrierung, Benutzung oder Aktualisierung an einen Altova-Lizenzserver zu übertragen und diese zu verifizieren, um auf diese Weise eine nicht lizenzierte oder illegale Verwendung der Authentic Software zu verhindern und den Kundenservice von Altova weiter zu verbessern. Die Aktivierung erfolgt über einen Austausch von lizenzbezogenen Daten zwischen Ihrem Computer und dem Altova-Lizenzserver. Sie stimmen dieser Vorgangsweise von Altova zu und verpflichten sich, allen diesbezüglichen Vorgaben Folge zu leisten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Verwendung von Freischaltcodes, welche nicht von Altova erstellt werden oder wurden und nicht rechtmäßig von Altova oder einem dazu berechtigten Wiederverkäufer erworben wurden, zum Zweck der Aktivierung oder Nutzung der Authentic Software die gewerblichen Schutzrechte von Altova sowie die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verletzt. Sie erklären sich weiters damit einverstanden, dass Versuche mit dem Zweck der Umgehung oder Deaktivierung der urheberrechtlichen Schutzmaßnahmen oder Lizenzmanagementsystemen von Altova die gewerblichen Schutzrechte von Altova sowie die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verletzen. Altova behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle rechtlich verfügbaren sowie angemessenen Mittel zu ergreifen, um derartige Praktiken zu verhindern und entgangenen Gewinn, Schäden und Kosten zurückerstattet zu bekommen.

(ii) Altova stellt Ihnen ein neues LiveUpdate Benachrichtigungsservice zur Verfügung, welches kostenlos ist. Altova kann Ihr internes Netzwerk und Ihre Internetverbindung verwenden, um Angaben über Ihre Lizenz an einen LiveUpdate-Server von Altova zu übertragen, um Ihre Lizenz in gewissen Zeitabständen zu verifizieren und festzustellen, ob ein Update für Sie verfügbar ist. Der gesamte Wortlaut der Datenschutzbestimmungen von Altova kann unter http://www.altova.com/de/privacy eingesehen werden. Die Datenschutzbestimmungen sind durch Bezugnahme Teil dieses Lizenzvertrags. Durch Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags bzw. durch Benutzung der Authentic Software erklären Sie sich damit einverstanden, dass Altova für die in diesem Lizenzvertrag und/oder in den Datenschutzbestimmungen (in der jeweils geltenden Fassung) genannten Zwecke Daten erhebt, verarbeitet und weitergibt. Altova behält sich das Recht vor, diese Bestimmung des Lizenzvertrags und/oder der Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ändern. Wir legen Ihnen nahe, die auf der Website von Altova veröffentlichten Datenschutzbestimmungen von Zeit zu Zeit erneut durchzulesen.

(iii) Hinweis für Benutzer in Europa. Bitte beachten Sie, dass die in Absatz 7(d) beschriebenen Informationen von Altova, Inc., einem Unternehmen mit Sitz in Beverly, Massachusetts, USA, oder seinen Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen oder weltweit ansässigen autorisierten Partnern zum Zweck der Datenverarbeitung, Analyse und Überprüfung nach außerhalb der EU transferiert werden können. Sie werden darauf hingewiesen, dass in den USA ein Datenschutzmodell zur Anwendung kommt, das teils auf Gesetzen, teils auf Regierungsverordnungen und zum Teil auf Selbstregulierung beruht. Des Weiteren werden Sie darauf hingewiesen, dass der Rat der Europäischen Union befunden hat, dass dieses amerikanische Modell den in Artikel 25 der Datenrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 95/46/EC, 1995 O.J. (L 281) 31) festgelegten Datenschutzbestimmungen nicht "in ausreichendem Ausmaß" Rechnung trägt. Laut Artikel 26 der Datenrichtlinie der Europäischen Union, dürfen persönliche Daten dann von der Europäischen Union in ein Drittland übertragen werden, wenn die jeweilige Person ihre Zustimmung zur Übertragung derartiger Informationen eindeutig gegeben hat, unabhängig davon, in welchem Ausmaß diese Daten in anderen Ländern geschützt sind. Durch Ihre Zustimmung zu dieser Software-Lizenzvereinbarung gestatten Sie die Übertragung aller derartiger Informationen an die USA sowie deren Verarbeitung gemäß dieser Software-Lizenzvereinbarung und Altovas Datenschutbestimmungen.

(e) Keine weiteren Garantien, Haftungsausschluss. ES WIRD KEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FEHLERFREIHEIT DER AUTHENTIC SOFTWARE ABGEGEBEN ODER GEWÄHRT UND VON ALTOVA KEINERLEI HAFTUNG DIESBEZÜGLICH ÜBERNOMMEN. UNABHÄNGIG VON IRGENDWELCHEN SUPPORTLEISTUNGEN NACH IRGENDEINEM TECHNISCHEN STANDARD IST DIE AUTHENTIC SOFTWARE KEINESFALLS FÜR DIE VERWENDUNG IN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT KERNKRAFTANLAGEN, FLUGGERÄTENAVIGATION, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN ODER LUFTVERKEHRSKONTROLLEINRICHTUNGEN, MEDIZINISCHEN GERÄTEN ODER LEBENSERHALTUNGSSYSTEMEN, MEDIZINISCHEN ODER DIE GESUNDHEITSVORSORGE BETREFFENDEN ANWENDUNGEN, ODER SONSTIGEN ANWENDUNGEN KONZIPIERT, BEI DENEN FEHLER DER AUTHENTIC SOFTWARE ODER FEHLER BEI DER DATENVERARBEITUNG ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWEREN SACH- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER AUTHENTIC SOFTWARE UND ALLE MIT DER SOFTWARE ERSTELLTEN ODER VERARBEITETEN DATEN FÜR DEN BEABSICHTIGTEN VERWENDUNGSZWECK TRAGEN UND SIE WERDEN ALTOVA UND DEREN GESCHÄFTSFÜHRER SOWIE ANGESTELLTE HINSICHTLICH ALLER ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN UND KLAGEN DRITTER, DIE AUF DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER VON IHNEN VERWENDETEN AUTHENTIC SOFTWARE ODER DIE VON DER AUTHENTIC SOFTWARE ERSTELLTEN DATEN GEGRÜNDET SIND, SCHAD- UND KLAGLOS HALTEN.

(f) Eingeschränkte Rechte und Exportbeschränkungen. Die Entwicklung der Authentic Software wurde ausschließlich privat finanziert. Bei der Software handelt es sich um kommerzielle Computersoftware, die mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN ausgestattet ist. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software durch die US-Regierung, eine Behörde oder einen Kooperationspartner der US-Regierung unterliegt den Beschränkungen im Rahmen dieses Vertrags sowie den Beschränkungen nach FAR 12.211 und 12.212 (48 C.F.R. §12.211 und 12.212) bzw. DFARS 227.7202 (48 C.F.R. §227-7202). Dabei wird eine Lizenz für kommerzielle Computersoftware und kommerzielle Computerdokumentation an die US-Regierung als Endnutzer ausschließlich in Form einer Lizenz für kommerziell genutzte Güter erteilt, weshalb es sich bei den damit verbundenen Rechten um dieselben Rechte handelt, die allen anderen Endnutzern im Rahmen dieses Lizenzvertrages gewährt werden. Beim Hersteller handelt es sich um Altova GmbH, Rudolfsplatz, 13a/9, A-1010 Wien, Österreich/EU. Die Authentic Software und/oder Dokumentation darf ausschließlich unter Einhaltung aller anwendbaren Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika sowie des Landes, in dem Sie die Authentic Software erhalten haben, verwendet, exportiert oder wiedereingeführt werden. Insbesondere darf die Authentic Software und/oder Dokumentation nicht (i) in ein Land exportiert oder wiedereingeführt werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden; oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Software benutzen, erklären Sie, dass Sie weder in einem dieser Länder ansässig sind noch seiner Kontrolle unterliegen, noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind, noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden.

(g) Beendigung. Dieser Lizenzvertrag wird folgendermaßen beendet, ohne dass damit andere Rechte oder Rechtsbehelfe von Altova ausgeschlossen werden: (i) Indem Sie Altova eine schriftliche Benachrichtigung von der Vertragsbeendigung übermitteln, oder (ii) durch Altova, in Ausübung dessen Rechtes, in Form einer schriftlichen Benachrichtigung, oder (iii) durch Altova in Form einer diesbezüglichen schriftlichen Benachrichtigung, wenn Sie gegen diesen Lizenzvertrag verstoßen. Dieser Lizenzvertrag endet automatisch mit dem Ablauf des ABEE Lizenz-Zeitraums. Bei Beendigung des Lizenzvertrags dürfen Sie die gesamte Authentic Software, die unter diesem Lizenzvertrag lizenziert wurde, nicht mehr verwenden, müssen alle Kopien, die in Ihrem Besitz oder Einflussbereich stehen, vernichten, und müssen in zumutbarem Rahmen alle von Altova geforderten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Kopien der Authentic Software in Ihrem Besitz oder Einflussbereich verbleiben. Die in den Abschnitten 1(e), 2(c)-(d), 3(c)-(d), 4(c)-(d), 5(b)-(c), 6(b)-(c) und 7, niedergelegten Bestimmungen, soweit anwendbar, bleiben auch nach Beendigung dieses Lizenzvertrags weiterhin aufrecht.

(h) Software Dritter. Die dieser Lizenz unterliegende Authentic Software kann Software Dritter enthalten, für die ergänzende Vermerke und/oder Nutzungsbedingungen gelten. Diese Vermerke und ergänzenden Nutzungsbedingungen für die Software Dritter können über unsere Website unter ttp://www.altova.com/legal_3rdparty.html eingesehen werden und sind durch Bezugnahme Teil dieses Lizenzvertrags. Indem Sie Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages erteilen, stimmen Sie auch automatisch allen ergänzenden Bestimmungen, die möglicherweise darin enthalten sind, zu.

(i) Allgemeine Bestimmungen. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Benachrichtigungen oder sonstige Mitteilungen im Rahmen dieses Lizenzvertrages müssen schriftlich erfolgen und gelten als ordnungsgemäß übermittelt, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurierdienst mit Zustellung am nächsten Tag an die auf der Website von Altova angegebene Adresse (wenn Altova der Empfänger ist) bzw. an die in den Aufzeichnungen von Altova für Sie eingetragene Adresse (wenn Sie der Empfänger sind) oder aber an eine andere, von den Vertragspartnern festgelegte und auf die vorstehend beschriebene Weise bekannt gegebene Adresse geschickt werden. Dieser Lizenzvertrag ist für die Vertragspartner verbindlich und geht auf ihre Erben, persönlichen und rechtlichen Vertreter, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger über. Die Nichtdurchsetzung oder Nichtausübung von Rechten oder Rechtsmitteln unter diesem Lizenzvertrag durch die Vertragspartner stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder Rechtsmittel dar und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht des betreffenden Vertragspartners, ein solches Recht oder Rechtsmittel sowie alle anderen Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Lizenzvertrag später durchzusetzen bzw. auszuüben. Eine Änderung dieses Lizenzvertrages ist nur in Form einer schriftlich niedergelegten Vereinbarung möglich, die von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird. Wenn eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages durch einen der Vertragspartner erfolgt ist oder droht, so kann der jeweils andere Vertragspartner alle ihm zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend machen. Jeder Vertragspartner ist ordnungsgemäß befugt und ermächtigt, in diesen Lizenzvertrag einzutreten und die daraus erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages für unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar erklärt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und dieser Lizenzvertrag bleibt im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang wirksam und gültig. Die Vertragspartner haben die vorstehenden Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.

(i) Wenn Sie sich in der Europäischen Union befinden und die Authentic Software in der Europäischen Union und nicht in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht der Republik Österreich (unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Konflikte mit Altova, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der Authentic Software stehen, in die alleinige Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien fallen. Sie erklären sich weiters ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bezüglich solcher Streitigkeiten oder Konflikte der persönlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien unterstellt sind.

(ii) Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden und die Authentic Software in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht des Commonwealth of Massachusetts, USA (unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Konflikte mit Altova, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der Authentic Software stehen, in die alleinige Zuständigkeit der einzel- und bundesstaatlichen Gerichte im Bundesstaat Massachusetts fallen.

(iii) Wenn Sie sich nicht in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten befinden und die Authentic Software nicht in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht der Republik Österreich (unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Konflikte mit Altova, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der Authentic Software stehen, in die alleinige Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien fallen. Sie erklären sich weiters ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bezüglich solcher Streitigkeiten oder Konflikte der persönlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien unterstellt sind. Die Anwendung von Verweisungsnormen einer Rechtsordnung sowie des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) auf diesen Lizenzvertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Letzte Aktualisierung 08.06.2011



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Authentic® 2012 ist ein einfacher und benutzerfreundlicher XML-Dokument-Editor, mit dem Benutzer Inhalte über eine webfähige Benutzeroberfläche, die einem Textverarbeitungsprogramm ähnelt, auf einfache Weise erstellen und bearbeiten können. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Produkt-Übersichtsseiten.

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