Aktivierung, Bestellformular, Registrieren, Updates
Lizenzieren Ihres ProduktsNachdem Sie Ihre Altova-Software heruntergeladen haben, können Sie sie entweder mit Hilfe eines kostenlosen Evaluierungs-Keycode oder eines käuflich erworbenen permanenten Lizenzkeycode lizenzieren oder aktivieren.
•Kostenlose permanente Lizenz. Wenn Sie die Software zum ersten Mal starten, wird das Dialogfeld Software-Aktivierung angezeigt. Es enthält eine Schaltfläche, über die Sie eine kostenlose permanente Lizenz anfordern können. Geben Sie in das Dialogfeld Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma und Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf Anfordern. Daraufhin wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Lizenz gesendet und sollte in wenigen Minuten eintreffen. Speichern Sie die Lizenzdatei in einem geeigneten Ordner.
Wenn Sie auf Anfordern klicken, wird am unteren Rand des Dialogfelds ein Eingabefeld angezeigt. Über dieses Feld gelangen Sie zum Pfad der Lizenzdatei. Navigieren Sie zur Lizenzdatei oder geben Sie den Pfad dazu ein und klicken Sie auf OK. (Sie können im Dialogfeld Software-Aktivierung auch auf Neue Lizenz hochladen klicken, um das Dialogfeld, in das der Pfad zur Lizenzdatei eingegeben wird, aufzurufen).
Das Dialogfeld Software-Aktivierung kann über den Befehl Hilfe | Software-Aktivierung aufgerufen werden.
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Über den Befehl Bestellformular gelangen Sie zum sicheren Altova Online Shop, wo Sie Lizenzschlüssel für Altova-Produkte erwerben können. Altova MobileTogether Designer ist jedoch ein kostenloses Produkt und muss nicht bestellt werden. Sie können direkt vom Programm aus über das Dialogfeld "Software-Aktivierung" (siehe oben) eine kostenlose permanente Lizenz anfordern.
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Bei Aufruf dieses Befehls wird die Altova-Produktregistrierungsseite auf einem Register Ihres Browsers geöffnet. Durch Registrierung Ihrer Altova-Software stellen Sie sicher, dass Sie immer die neuesten Produktinformationen erhalten.
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Überprüft, ob am Altova Server eine neuere Version Ihres Produkts vorhanden ist und zeigt eine entsprechende Meldung an.
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