AltovaXML Developer LizenzvertragDIES IST EIN RECHTSGÜLTIGES DOKUMENT -- BITTE BEWAHREN SIE ES SORGFÄLTIG AUF ALTOVA DEVELOPER LIZENZVERTRAG Lizenzgeber: Wichtig - Bitte sorgfältig lesen. Benutzerinformation: Dieser Altova Developer Lizenzvertrag für AltovaXML® (“DLAXML”) regelt Ihr Recht die (i) AltovaXML Reporting Edition Software (“AXRE”) und die (ii) AltovaXML Community Edition Software (“AXCE”) zu verwenden, zu reproduzieren, zu bündeln, zu integrieren und zu vertreiben, (im Folgenden einzeln oder gesamt als „die AltovaXML Software“ bezeichnet). Ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung hängen von der spezifischen Software Edition ab, über die Sie eine Lizenz erworben haben, da auf die Editionen verschiedene Rechte und Einschränkungen anwendbar sind, wie im einzelnen im Folgenden festgehalten wird. Dieser Developer-Lizenzvertrag („Lizenzvertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag, der zwischen Ihnen und Altova GmbH („Altova“) abgeschlossen wurde. Bevor Sie die von Altova bereitgestellte Software sowie die dazugehörige Dokumentation (u.a. Unterlagen in gedruckter Form, Online-Dateien oder Dokumentation in elektronischer Form) („Dokumentation“) verwenden, lesen Sie bitte dieses Dokument sorgfältig durch. Indem Sie auf die untenstehenden Schaltflächen „Ich akzeptiere“ und „Weiter“ klicken, oder indem Sie die AltovaXML Software installieren, die AltovaXML Software inkludieren, vertreiben oder auf sonstige Weise nutzen, stimmen Sie zu, dass Sie die Bedingungen dieses Lizenzvertrags sowie die Datenschutzbestimmungen („Datenschutzbestimmungen“) von Altova, inklusive jedoch nicht ausschließlich die nachfolgend festgelegten Garantieausschlüsse, Haftungsbeschränkungen sowie Datennutzungs- und Kündigungsregelungen als rechtsverbindlich anerkennen. Sie stimmen zu, dass diese Vereinbarung in demselben Umfang gültig und durchsetzbar ist, wie ein von Ihnen persönlich unterzeichneter Vertrag. Wenn Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht zur Verwendung oder zum Vertrieb der AltovaXML Software berechtigt und müssen alle heruntergeladenen Kopien der AltovaXML Software, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, vernichten. Bitte besuchen Sie unsere Website unter http://www.altova.com/de/ALTOVADLAXML, um eine Kopie dieses Lizenzvertrags herunterzuladen und auszudrucken. Die Datenschutzbestimmungen können unter http://www.altova.com/de/privacy eingesehen werden. 1. AltovaXML Reporting Edition (“AXRE”) Software Bestimmungen (a) Lizenzgewährung. Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz (mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen), ohne das Recht zur Vergabe von Sublizenzen, (i) zur Installation und Verwendung eines Exemplars der AXRE Software auf einem oder mehreren kompatiblen Einzelplatzrechnern, Workstations oder Servern sowie zur Entwicklung Ihrer eigenen Software-Applikationen, die die AXRE Software und Dokumentation beinhalten, wobei die maximale Zahl an Computern, die im Lizenzumfang enthalten sind, nicht überschritten werden darf. Sie dürfen ein Exemplar der AXRE Software auf einem Dateiserver innerhalb Ihres internen Netzwerks zum Zweck des Herunterladens und Installieren der AXRE Software auf anderen Computern innerhalb Ihres Netzwerks bis zur maximalen Anzahl von betrieblich genutzten Computern installieren. (ii) Sie dürfen auf Ihrem Netzwerk den Zugriff auf einen Webservice oder einen anderen von Ihnen entwickelten Dienst einräumen, der die Funktionen der AXRE Software in einer von Ihnen entwickelten Applikation nutzt und der einen Bericht oder andere Ergebnisdaten anzeigt, die von Ihrem Dienst in Antwort auf die und auf Basis von den Daten, die von einem diesen Dienst aufrufenden Benutzer gesendet wurden, generiert werden.(iii) Die Reproduktion und Weitergabe der AXRE Software und/oder Dokumentation in ausführbarer Form auf elektronischem Weg, durch Herunterladen von Ihrer Website oder über physische Medien an Dritte in Verbindung mit einer von Ihnen entwickelten Software-Applikation, die die AXRE Software enthält, ist gestattet und unterliegt den unten angeführten Einschränkungen und Voraussetzungen für die Übertragung. (iv) Sie dürfen eine Kopie der AXRE Software für Sicherungs- und eine Kopie für Archivierungszwecke herstellen, sofern diese nicht auf einem Computer installiert oder verwendet werden. Außerdem müssen bei Kopien zu Sicherungs- und Archivierungszwecken alle im Original enthaltenen urheber- und patentrechtlichen Angaben sowie alle anderen Angaben hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte von Ihnen reproduziert werden und in der jeweiligen Kopie der Software unverändert enthalten sein. Die Befugnis zum Anlegen einer Sicherungs- und Archivierungskopie darf nur an Dritte übertragen werden, wenn gleichzeitig eine Übertragung aller Rechte an der AXRE Software gemäß diesem Lizenzvertrag erfolgt. (b) Einschränkungen und Voraussetzungen für die Übertragung. Zusätzlich zu den in anderen Abschnitten dieses Lizenzvertrags festgelegten Einschränkungen und Bestimmungen unterliegt Ihre Lizenz zur Weitergabe der AXRE Software und/oder Dokumentation den folgenden Einschränkungen: (i) Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der AXRE Software-Komponente Ihrer Software-Applikation und/oder der Dokumentation an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass alle Endbenutzer eine Lizenz zur Verwendung der AXRE Software-Komponente Ihrer Software Applikation von Altova oder einem autorisierten Vertriebshändler erwerben; (ii)Sie dürfen die AXRE Software und/oder Dokumentation nicht als Stand-alone-Produkt, sondern nur als Komponente Ihrer Software-Applikation bzw. in Verbindung mit Ihrer Software-Applikation zur Verfügung stellen; (iii) Sie müssen das von Altova zur Verfügung gestellte Installationsprogramm für AXRE in unveränderter Form verwenden und dürfen diesen DLAXML-Lizenzvertrag (der bei der Installation angezeigt wird und den ein Endbenutzer akzeptieren muss, um die AXRE Software installieren oder verwenden zu können) oder andere Dateien nicht ändern oder entfernen;; und (iv) andere Altova-Produkte dürfen im Rahmen dieses Lizenzvertrags nicht vertrieben oder verwendet werden. (c) Freischaltcodes, Upgrades und Updates. Wenn Sie sich entschließen die AXRE Software Lizenzen entweder von der Altova GmbH oder einem autorisierten Vertriebshändler zu erwerben, erhalten Sie einen Kauf Freischaltcode. Es ist Ihnen untersagt den Freischalt Code für die Software zu re-lizenzieren, zu reproduzieren, oder weiterzugeben, außer mit der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis von Altova. Wenn die von Ihnen in Lizenz erworbene Software ein Upgrade oder Update ist, ersetzt das Upgrade oder Update das sie zuletzt heruntergeladen oder installiert haben, die zuvor lizenzierte Kopie der AXRE Software. Durch das betreffende Upgrade oder Update und die dazugehörigen Freischaltcodes wird keine zweite Lizenz für die Software gewährt, und Sie dürfen das Upgrade oder Update nicht zusätzlich zu dem Software-Exemplar verwenden, das dadurch ersetzt wird und dessen Lizenz abgelaufen ist. (d) Support und Wartung. Altova bietet Support und Wartungs-Pakete (“SMP”) für die AXRE Software an, für die Sie eine Lizenz erworben haben. Der für das jeweilige SMP geltende Supportzeitraum (wie nachfolgend definiert) wird beim Kauf des SMP festgelegt. Die Support- und Wartungsservices und die Upgrades, die Ihnen zur Verfügung stehen, hängen davon ab, ob Sie ein SMP erwerben bzw. für welche Version des SMP Sie sich entscheiden. (i) Wenn Sie kein SMP erwerben, erhalten Sie beim Kauf lediglich die Software, danach jedoch keinerlei Wartungsreleases oder Updates. Obwohl die Möglichkeit besteht, dass Altova Ihnen in Einzelfällen Wartungsreleases als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung stellt, sind in diesen Releases keine neuen Produktfeatures, die über das beim Kauf der AXRE Software bestehende Maß hinausgehen, beinhaltet. In jedem Fall erhalten Sie dreißig (30) Tage lang ab Kauf der Software (der „Supportzeitraum” im Sinne dieses Absatzes 1(d)) kostenlosen technischen Support von Altova. Außerdem kann Altova in Einzelfällen auch während des dreißig (30) Tage dauernden Evaluierungszeitraums technischen Support als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung stellen. Technischen Support erhalten Sie ausschließlich über ein webbasiertes Supportformular, wobei es keine garantierte Reaktionszeit gibt. (ii) Mit dem Erwerb eines SMP haben Sie während des dafür geltenden Supportzeitraums Anspruch auf die von Ihnen erworbene Produktversion sowie auf alle Wartungsreleases und Updates für diese Produktversion, die während des für Sie geltenden Supportzeitraums freigegeben werden. Während des Supportzeitraums Ihres SMP erhalten Sie auch Upgrades auf die entsprechende Produktversion der Software, mit der auf eine höhere Version der AXRE Software, für die Sie die Lizenz erworben haben, gewechselt wird und die während Ihres Supportzeitraums freigegeben werden. Die einzelnen Upgradeeditionen, auf die Sie innerhalb Ihres Supportzeitraums Anspruch haben, sind in dem von Ihnen erworbenen SMP im Detail angeführt. Software, die als gesondertes Produkt eingeführt wird, ist nicht im SMP enthalten. Wartungsreleases, Updates und Upgrades können neue Features enthalten, dies muss aber nicht der Fall sein. Darüber hinaus erhalten Sie während des Supportzeitraums bevorzugten technischen Support von Altova, und zwar ausschließlich über ein webbasiertes Supportformular. Altova wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um alle Anfragen per E-Mail innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8.00 bis 22.00 Uhr UTC, ausgenommen Feiertage in Österreich und den USA) zu beantworten. Außerdem wird Altova sich in angemessenem Umfang darum bemühen, Workarounds für Fehler, die bei der Software aufgetreten sind, zur Verfügung zu stellen. (iii) Während des Supportzeitraums können Sie Altova Fehler oder Defekte in der Software melden. Wenn nach Altovas Einschätzung ein reproduzierbarer schwerwiegender Fehler vorliegt, der die Verwendung und Funktionalität der AXRE Software erheblich beeinträchtigt, wird Altova wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen um Korrekturen oder provisorische Lösungen anzubieten, die in zukünftigen Updates oder Wartungsreleases enthalten sind. Diese Updates oder Wartungsreleases werden von Altova von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt. Es steht im Ermessen von Altova, einen schriftlichen Nachweis über von Ihnen festgestellte Fehler oder Funktionsstörungen zu verlangen oder Beispieldateien anzufordern, aus denen das aufgetretene Softwareproblem hervorgeht. In einem solchen Fall müssen Sie die angeforderten Nachweise oder Dateien, aus denen ausreichend detailliert hervorgeht, in welchen Aspekten Fehler bei der AXRE Software auftreten, so schnell wie möglich per E-Mail, Fax oder Expresspost mit Zustellung am nächsten Tag an Altova übermitteln. Bei der Diagnose oder Analyse von Fehlern haben Sie in zumutbarem Rahmen mit Altova zu kooperieren. Fehlerbehebungen können in Wartungsreleases, Updates oder neuen Hauptversionen der Software enthalten sein. Altova ist nicht verpflichtet, unwesentliche Fehler, d.h. Fehler, die die Benutzung der Software nach dem Ermessen von Altova nicht wesentlich beeinträchtigen, zu beheben Unabhängig davon, ob Sie das Support- und Wartungspaket erworben haben, wird technischer Support ausschließlich für Fragen oder Probleme angeboten, die sich unmittelbar aus oder in Zusammenhang mit der AXRE Software ergeben. Sie erhalten von Altova unter keinen Umständen Beratung, Unterstützung oder Hilfestellung, die allgemeiner Natur ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Software steht. (iv) Für ein Update der AXRE Software kann es notwendig sein, Software, welche nicht von diesem Lizenzvertrag abgedeckt wird, vor der Installation zu aktualisieren (updaten). Für Updates von Betriebssystem- und Anwendungssoftware, die nicht ausdrücklich Gegenstand dieses Lizenzvertrags ist, sind ausschließlich Sie verantwortlich. Solche Updates sind nicht im Umfang dieser Lizenz enthalten und werden nicht von Altova zur Verfügung gestellt. Die Erfüllung der in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen durch Altova versteht sich unter der Bedingung, dass Sie die AXRE Software ordnungsgemäß verwenden und diesen Lizenzvertrag ausnahmslos jederzeit einhalten. Altova ist nicht verpflichtet, technischen Support zu leisten, wenn nach Ansicht von Altova die Fehlfunktion der AXRE Software auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: (a) Fehler, die durch die Verlegung der Software auf einen anderen Rechner oder Speicherort hervorgerufen werden; (b) Änderungen, Modifikationen oder Versuche, die Software abzuwandeln, die von Altova nicht schriftlich genehmigt wurden; (c) äußere Einflüsse auf die Software, wie z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Stromschwankungen oder Computerausfälle; (d) Ihr Versäumnis die Software auf dem von Altova festgelegten Release Level zu halten; oder (e) die Nutzung der Software ohne vorherige Genehmigung durch Altova zusammen mit einer anderen Software. Sie alleine sind dafür verantwortlich: (a) allen Betriebs- und Fehlerbehebungsanleitungen von Altova Folge zu leisten, Altova unverzüglich über Fehler oder Defekte an der AXRE Software zu informieren und Altova eine genaue Beschreibung dieser Fehler und/oder Defekte zu liefern; (b) für den Schutz Ihrer vertraulichen Informationen zu sorgen; und (c) Datensicherungssysteme und -abläufe für die Wiederherstellung verlorener oder geänderter Dateien, Daten oder Programme einzurichten und anzuwenden. (e) Eingeschränkte Garantie. Altova garantiert der Person/Rechtspersönlichkeit, die ursprünglich die Lizenz für die Verwendung der AXRE Software gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags erworben hat, dass (i) die Software über einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Erhalt im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation funktioniert, und (ii) die von Altova zur Verfügung gestellten Supportleistungen im Wesentlichen auf die in Abschnitt 1(d) dieses Vertrags niedergelegte Weise erfolgen. In einigen Ländern sind Beschränkungen über die Dauer einer stillschweigenden Garantie nicht zulässig, so dass die obigen Beschränkungen und Ausschlüsse eventuell für Sie nicht zutreffen. Im größtmöglichen rechtlich zulässigen Maß sind stillschweigende Garantien in Bezug auf die AXRE Software (sofern solche existieren) auf neunzig (90) Tage beschränkt. Die gesamte Haftung von Altova und dessen Lieferanten, sowie Ihre einzigen Garantieansprüche, sind nach dem Ermessen von Altova auf eine der beiden folgenden Optionen beschränkt: (i) Erstattung des Kaufpreises (wenn zutreffend), oder (ii) Reparatur oder Austausch der AXRE Software, die unter die eingeschränkte Garantie von Altova fällt und die unter Vorlage einer Kopie des Kaufbelegs bei Altova reklamiert wird. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht, wenn die Funktionalität der AXRE Software durch ein Versehen, durch Missbrauch, falsche Anwendung, Trojaner, Viren oder einen sonstigen schädlichen externen Code beeinträchtigt wurde. Die Garantie für jede Ersatzsoftware erstreckt sich auf die Restdauer des ursprünglichen Garantiezeitraums oder auf dreißig (30) Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Test-Software. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE UND DEN DIESBEZÜGLICHEN GARANTIEANSPRÜCHEN BESTEHEN SEITENS ALTOVA ODER DESSEN LIEFERANTEN KEINERLEI WEITEREN GARANTIEVERPFLICHTUNGEN. ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHR FÜR DIE ANWENDUNG ODER DIE ERGEBNISSE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE SOWIE IM HINBLICK AUF ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER ANSPRÜCHE, DIE NACH DER FÜR IHR LAND GELTENDEN RECHTSORDNUNG NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, SCHLIESSEN ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND ANSPRÜCHE AUS, DIE SICH AUS DEM GESETZ, DER RECHTSPRAXIS, EINEM GEWOHNHEITSRECHT, EINEM HANDELSBRAUCH ODER AUS SONSTIGEN GRÜNDEN ERGEBEN. ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN SCHLIESSEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN RECHTLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS. DIES BEINHALTET UNTER ANDEREM GARANTIEN IM HINBLICK AUF MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, INFORMATIONSGEHALT ODER –RICHTIGKEIT, UNGESTÖRTE NUTZUNG, EIGENTUMSRECHT UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DIE ERBRINGUNG ODER NICHTERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE. MIT DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE WERDEN IHNEN BESTIMMTE RECHTE EINGERÄUMT. UNTER UMSTÄNDEN BESITZEN SIE NOCH ANDERE RECHTE; DIE JA NACH LAND/RECHTSORDNUNG UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN. (f) Haftungsbeschränkung und Ansprüche in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. SOWEIT DIE ANWENDBAREN GESETZE DIES ZULASSEN, HAFTEN ALTOVA ODER DESSEN LIEFERANTEN, AUCH WENN EINE IM RAHMEN DER GARANTIE DURCHGEFÜHRTE ABHILFEMASSNAHME IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, IN KEINEM FALL FÜR KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, MITTELBARE, UNMITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (INSBESONDERE SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTEN), DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER AXRE SOFTWARE ODER DIE NICHTERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN ALTOVA AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON ALTOVA GEMÄSS DIESEM LIZENZVERTRAG AUF DIE HÖHE DES FÜR DAS AXRE-SOFTWAREPRODUKT ENTRICHTETEN BETRAGES BESCHRÄNKT. Da es in einigen Ländern und Rechtsordnungen nicht zulässig ist, die Haftung für Schäden auszuschließen oder zu beschränken, gilt die obige Einschränkung unter Umständen nicht für Sie. In solchen Ländern und Rechtsordnungen gilt die Beschränkung der Haftung durch Altova im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang, und der Ausschluss bzw. die Beschränkung der in diesem Lizenzvertrag beinhalteten Garantien und Haftungen hat keine Auswirkung auf die Konsumentenschutzrechte von Personen, die Waren auf andere Weise als im Zuge ihrer geschäftlichen Tätigkeit erwerben. Der vorstehende Haftungssauschluss/die vorstehende Haftungsbeschränkung sind wesentliche Bestandteile des zwischen Ihnen und Altova abgeschlossenen Lizenzvertrags. Altova wird Sie gegenüber allen Forderungen, Prozessen oder Verfahren schad- und klaglos halten bzw. alle Ansprüche, Prozesse oder Verfahren beilegen, die Dritte mit dem Argument gegen Sie erheben, dass der Inhalt der AXRE Software gegen ein Urheberrecht verstößt oder ein geistiges oder sonstiges Eigentumsrecht verletzt, das durch das Recht der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union geschützt ist (insgesamt als „Ansprüche“ bezeichnet). Dies erfolgt - soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist - jedoch nur insoweit, als der betreffende Anspruch sich direkt aus der Verwendung der Software ergibt und nach Maßgabe der in Abschnitt 1(f) dieses Vertrags festgelegten Beschränkungen. Altova ist von jedem Anspruch innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen, nachdem Sie erstmals davon benachrichtigt wurden, in Kenntnis zu setzen. Außerdem haben Sie mit Altova in angemessenem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu kooperieren und Altova dabei zu unterstützen, ohne dass Sie dafür Kosten geltend machen können. Das Recht auf Entscheidungen in Bezug auf solche Ansprüche liegt allein bei Altova (dies beinhaltet auch, ohne darauf beschränkt zu sein, die Auswahl der Rechtsberater und das Recht, für Sie einen Vergleich zu den von Altova für zweckmäßig erachteten Bedingungen einzugehen). Sie können auf eigene Kosten einen Rechtsberater hinzuziehen und an den Verfahrens- oder Vergleichsverhandlungen teilnehmen. Altova kommt bis zu einer Höhe von insgesamt maximal dem Kaufpreis der AXRE Software für die Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren auf, zu deren Bezahlung Sie in Zusammenhang mit solchen Ansprüchen verpflichtet werden (oder die Sie aufgrund eines Vergleichs zu entrichten haben), soweit diese nicht von einer Versicherung oder dritten Partei übernommen werden. Ist oder wird die AXRE Software Gegenstand von aufgrund einer Urheberrechtsverletzung vorgebrachten Ansprüchen, oder wird ihre Verwendung untersagt, oder ist es nach Ansicht des Rechtsberaters von Altova wahrscheinlich, dass ein solcher Umstand eintritt, so wird Altova versuchen, eine Beilegung herbeizuführen, indem alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternommen werden, um die AXRE Software zu modifizieren oder eine Lizenz für die weitere Verwendung der Software zu erwerben. Wenn es nach Ansicht des Rechtsberaters von Altova nicht möglich ist, den bevorstehenden oder bereits vorgebrachten Anspruch bzw. die Verfügung, mit der die Verwendung der Software untersagt wurde, durch angemessene Abänderung oder den Erwerb einer Lizenz beizulegen, so kann Altova diesen Lizenzvertrag ohne negative Konsequenzen für Altova beenden und Ihnen anteilig alle bereits an Altova entrichteten Gebühren zurückerstatten. MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND ANGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN OBLIEGEN ALTOVA KEINERLEI HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN FÜR ANSPRÜCHE IN ZUSAMMENHANG MIT URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN. Diese Haftungsverpflichtung gilt nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ausschließlich auf vom Kunden eingebrachte Elemente zurückzuführen sind. (g) Anwendbare Lizenzvertragsbestimmungen. Die in den Abschnitten 1 und 3 festgelegten Bestimmungen gelten für die AXRE Software. 2. AltovaXML Community Edition (“AXCE”) Software Bestimmungen (a) Lizenzgewährung. Sofern Sie diesem Lizenzvertrag zugestimmt haben, gewährt Ihnen Altova eine (mit Ausnahme der unten angeführten Bestimmungen) nicht ausschließliche und nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz, ohne das Recht Vergabe von Sublizenzen, zur Entwicklung von Software-Applikationen, die die ACXE Software und/oder Dokumentation beinhalten, zur Reproduktion der AXCE Software und/oder Dokumentation sowie zur Weitergabe der AXCE Software an Dritte in ausführbarer Form in Verbindung mit einer von Ihnen entwickelten Applikation, die die AXCE Software enthält, auf elektronischem Weg, durch Herunterladen von Ihrer Website oder über ein physisches Medium gemäß den unten angeführten Einschränkungen und Voraussetzungen für die Übertragung. Sie dürfen die AXCE Software zum Zweck des Herunterladens und Installierens der AXCE Software (auf einer beliebigen Anzahl von Client-Rechnern innerhalb Ihres Netzwerks) auf einem Server innerhalb Ihres Netzwerks installieren. (b) Einschränkungen und Voraussetzungen für die Übertragung. Zusätzlich zu den in anderen Abschnitten dieses Lizenzvertrags festgelegten Einschränkungen und Bestimmungen unterliegt Ihre Lizenz zur Weitergabe der AXCE Software und/oder Dokumentation den folgenden Einschränkungen: (i) Die AXCE Software kann nur lizenziert und darf nicht verkauft werden; (ii) es ist Ihnen nicht gestattet die AXCE Software und/oder Dokumentation als Stand-Alone Produkt zugänglich zu machen und, wenn sie als Teil eines Produkt-Bundles vertrieben wird, ist es Ihnen erlaubt hiefür einen Preis festzusetzen, sofern dieses Produkt-Bundle zu demselben oder einem niedrigeren Preis als jenem, zu dem ein gleichwertiges Produkt-Bundle, welches die AXCE Software nicht enthält, lizenziert wird; (iii) Sie müssen das von Altova zur Verfügung gestellte Setup Programm für die AXCE Software unverändert benutzen und dürfen Altovas Lizenzvertrag (welcher während des Installationsprozesses aufscheint und vom Endbenutzer akzeptiert werden muss um die AXCE Software installieren oder benutzen zu können) oder andere Dateien nicht beschädigen, verändern oder entfernen; und (iv) andere Altova-Produkte dürfen im Rahmen dieses Lizenzvertrags nicht vertrieben oder verwendet werden. (c) Garantie, Haftungseinschränkungen. DIE AXCE SOFTWARE WIRD IHNEN GRATIS UND WIE BESEHEN („AS-IS“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ALTOVA GIBT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE AXCE SOFTWARE AB. ALTOVA UND IHRE ZULIEFERER GEBEN SOWOHL AUSDRÜCKLICH ALS AUCH STILLSCHWEIGEND UND AUF JEDE ANDERE WEISE IM GESETZLICH GRÖßTMÖGLICHEN AUSMAß KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN, INSBESONDERE JEDOCH NICHT AUSSCHLIEßLICH, FÜR ALLE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR BEFRIEDIGENDE QUALITÄT, FÜR INFORMATIONSGEHALT ODER RICHTIGKEIT, FÜR UNGESTÖRTE NUTZUNG, EIGENTUMSRECHTE UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, AB. ALTOVA ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FEHLERFREIHEIT DER AXCE SOFTWARE ODER, DASS DIESE OHNE UNTERBRECHUNGEN LAUFFÄHIG SIND. FALLS NACH ZWINGEND ANWENDBAREM RECHT IRGENDWELCHE GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE AXCE SOFTWARE VORGESEHEN SIND, WERDEN SOLCHEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR EINEN ZEITRAUM VON DREISSIG (30) TAGEN AB DER INSTALLATION ODER DEM BEGINN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE, JE NACHDEM WAS FRÜHER IST, EINGESCHRÄNKT. IN MANCHEN STAATEN ODER LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS VON IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ERLAUBT, DAHER KÖNNTE DER OBEN ANGEFÜHRTE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS SIE NICHT BETREFFEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN SPEZIFISCHE RECHTE. SIE KÖNNTEN AUCH ANDERE RECHTE BESITZEN, WELCHE VON STAAT ZU STAAT UND VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. SIE TRAGEN DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER ACDE ODER ACBE SOFTWARE FÜR DEN BEABSICHTIGTEN VERWENDUNGSZWECK UND WERDEN ALTOVA FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE UND FORDERUNGEN DRITTER, DIE AUF DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER VON IHNEN VERWENDETEN ACDE ODER ACBE SOFTWARE BEGRÜNDET SIND, SCHAD- UND KLAGLOS HALTEN. (d) Haftungsbeschränkung. SOWEIT DIE ANWENDBAREN GESETZE DIES IM GRÖßTMÖGLICHEN AUSMAß ZULASSEN, HAFTEN ALTOVA ODER IHRE ZULIEFERER, IN KEINEM FALL FÜR KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, MITTELBARE, UNMITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER (INSBESONDERE SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDEREN FINANZIELLEN VERLUSTEN), DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER AUTHENTIC SOFTWARE ODER DIE NICHTERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ENTSTANDEN SIND, ODER DIESES LIZENZVERTRAGES, SELBST WENN ALTOVA AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. SOFERN UND SOWEIT KEIN HAFTUNGSSAUSSCHLUSS, SONDERN NUR EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GESETZLICH ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON ALTOVA UND DESSEN LIEFERANTEN AUF INSGESAMT FÜNF US-DOLLAR (5 USD). DA IN MANCHEN STAATEN UND JURISDIKTIONEN DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON HAFTUNGEN NICHT MÖGLICH IST, IST DIE OBEN ANGEFÜHRTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG AUF SIE VIELLEICHT NICHT ANWENDBAR. IN SOLCHEN STAATEN UND JURISDIKTIONEN WIRD DIE HAFTUNG VON ALTOVA UND IHREN ZULIEFERERN IM GRÖSSTMÖGLICHEN RECHTLICH ERLAUBTEN AUSMASS EINGESCHRÄNKT. DIE BISHER ANGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG SIND ANZUWENDEN AUF DIE OBEN ANGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE UND ALLE ANDEREN ASPEKTE DIESES LIZENZVERTRAGES. (e) Support. Altova ist nicht verpflichtet technischen Support für die AXCE Software zur Verfügung zu stellen. (f) Anwendbare Lizenzvertragsbestimmungen. Die in den Abschnitten 2 und 3 festgelegten Bestimmungen gelten für die AXCE Software. 3. AltovaXML Software (AXRE und AXCE) Software Bestimmungen Die in Abschnitt 3 angeführten Bestimmungen gelten für die AXRE- und die AXCE-Software-Lizenz und ergänzen die speziellen Bestimmungen, die für diese Software-Lizenzen gelten. (a) Eigentumsrecht. Dieser Lizenzvertrag räumt Ihnen ein eingeschränktes Recht darauf ein, die AltovaXML Software und/oder -Dokumentation wie oben festgelegt zu reproduzieren und zu vertreiben. Das Eigentum an allen Kopien der AltovaXML Software und Dokumentation sowie alle Urheberrechte und Rechte am geistigen Eigentum stehen Altova und seinen Lieferanten zu. Das Eigentumsrecht an der AltovaXML Software wird Ihnen nicht übertragen. Alle Exemplare der AltovaXML Software und alle von Ihnen angefertigte Kopien verbleiben - vorbehaltlich der Ihnen durch diesen Lizenzvertrag eingeräumten Rechte zur Verwendung und zum Vertrieb - im Eigentum von Altova. Alle Rechte, welche Ihnen nicht durch diesen Lizenzvertrag ausdrücklich gewährt werden, sind Altova vorbehalten. (b) Anerkennung der Rechte von Altova. Die AltovaXML Software und alle Kopien, deren Anfertigung Ihnen von Altova gestattet ist, sind das geistige Eigentum von Altova und dessen Lieferanten und stehen in deren Besitz. Struktur, Organisation und Code der AltovaXML Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Altova und dessen Lieferanten dar. Die AltovaXML Software ist durch gesetzliche Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Diese gesetzlichen Bestimmungen beinhalten (ohne darauf beschränkt zu sein) das Urheberrecht der Vereinigten Staaten, internationale Verträge und das in den Ländern, in denen die Software genutzt wird, geltende Recht. Sie anerkennen, dass sich Altova das Eigentum an allen Patenten, Urheberrechten, Branchengeheimnissen, Warenzeichen und sonstigen geistigen Eigentumsrechten, die hinsichtlich der AltovaXML Software bestehen, vorbehält. Das Eigentumsrecht von Altova erstreckt sich auch auf alle Bilder, Fotografien, Animationen, Videos, Audioaufzeichnungen, Musikstücke, Texte und „Applets“, die Teil der AltovaXML Software sind, und alle dazugehörigen Unterlagen in gedruckter Form. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, die sich nachteilig auf die geistigen Eigentumsrechte von Altova an der AltovaXML Software auswirken. Warenzeichen dürfen nur in Übereinstimmung mit den anerkannten Standards für die Verwendung von Warenzeichen (einschließlich der namentlichen Nennung der Warenzeicheninhaber) verwendet werden. Die Verwendung von Warenzeichen ist nur zur Kennzeichnung von Druckmaterialien, die mit der AltovaXML Software hergestellt wurden, gestattet. Es entstehen Ihnen daraus keinerlei Eigentumsrechte an dem betreffenden Warenzeichen. XMLSpy®, Authentic®, StyleVision®, MapForce®, UModel®, DatabaseSpy®, DiffDog®, SchemaAgent®, SemanticWorks®, MissionKit®, Markup Your Mind® und Altova® sind (in mehreren Ländern eingetragene) Warenzeichen von Altova GmbH. Unicode und das Logo von Unicode sind Warenzeichen von Unicode, Inc. Windows, Windows XP, Windows Vista und Windows 7 sind Warenzeichen von Microsoft. W3C, CSS, DOM, MathML, RDF, XHTML, XML und XSL sind (in mehreren Ländern eingetragene) Warenzeichen des World Wide Web Consortium (W3C). Marken des W3C sind von den Dachinstitutionen des Konsortiums (MIT, INRIA und Keio) eingetragen und stehen in deren Eigentum. Sofern dies nicht ausdrücklich hierin festgelegt ist, entstehen Ihnen aus diesem Lizenzvertrag keinerlei geistigen Eigentumsrechte an der AltovaXML Software. Mitteilungen über geltend gemachte Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte sind an den Copyright Agent von Altova zu richten (nähere Angaben dazu finden Sie auf der Website von Altova). (c) Gemeinsame Einschränkungen. (i) Sie sind nicht berechtigt, an der Software Reverse Engineering durchzuführen, die AltovaXML Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Konzepte, Techniken für Benutzerschnittstellen oder Algorithmen der Software direkt oder indirekt zu entschlüsseln. Davon ausgenommen ist lediglich das ausdrücklich nach geltendem Recht der Europäischen Union gestattete Maß an Dekompilierung, das erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit der AltovaXML Software mit anderen Softwareprogrammen zu erzielen. Dies ist Ihnen jedoch erst dann gestattet, wenn Sie zuerst bei Altova die dafür notwendigen Informationen angefordert haben und Altova Ihnen diese nicht zur Verfügung gestellt hat. Altova ist berechtigt, für die Bereitstellung solcher Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die von Altova zur Verfügung gestellten Informationen bzw. alle von Ihnen im Sinne der hier festgelegten Bestimmungen rechtmäßig erworbenen Informationen dürfen nur zu den hierin angeführten Zwecken verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben oder zur Entwicklung von Software genutzt werden, die der AltovaXML Software, die Gegenstand dieses Lizenzvertrags ist, in wesentlichen Aspekten ähnlich ist. Informationen im Sinne dieses Absatzes können von Benutzern aus der Europäischen Union bei der Kundendienstabteilung von Altova angefordert werden. Sie sind nicht berechtigt, die AltovaXML Software (zur Gänze oder teilweise) zu verleihen, zu vermieten, per Leasing zur Verfügung zu stellen, weiterzulizenzieren, weiterzugeben oder auf sonstige Weise Dritten zu überlassen, es sei denn, dies ist durch die Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich gestattet. (ii) Sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet ist, dürfen Sie die AltovaXML Software nicht kopieren, vertreiben oder andere Software davon ableiten. Alle Kopien, zu deren Anfertigung Sie gemäß diesem Lizenzvertrag berechtigt sind, müssen die im Original enthaltenen urheber- und patentrechtlichen Angaben sowie alle anderen Angaben hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte unverändert enthalten. Die AltovaXML Software darf nicht verändert, adaptiert oder übersetzt werden. Sie dürfen weder direkt noch indirekt ein Pfand- oder Sicherungsrecht an der AltovaXML Software bestellen oder die Bestellung eines solchen zulassen. Es ist Ihnen nicht gestattet, wissentlich eine Handlung vorzunehmen, durch die die AltovaXML Software öffentlich zugänglich wird, oder die AltovaXML Software in einer Computerumgebung zu verwenden, die nicht in diesem Lizenzvertrag angegeben ist. Sie haben die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Anweisungen von Altova in Bezug auf die Benutzung der AltovaXML Software einzuhalten. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Vertreter, die Zugriff auf die AltovaXML Software haben, von den in diesem Lizenzvertrag enthaltenen Beschränkungen in Kenntnis zu setzen und diese auf sie zu überbinden. Es ist Ihnen nicht gestattet die AltovaXML Software zu verändern oder zu modifizieren oder einen neuen Installer für die AltovaXML Software zu erstellen Sie erklären sich damit einverstanden, Altova gegenüber allen Forderungen, Prozessen oder Klagen sowie den Anwaltsgebühren, die aufgrund der Verwendung oder des Vertriebs der Software und/oder Dokumentation durch Sie entstehen, schad- und klaglos zu halten. (d) AltovaXML Software Aktivierung, Updates, Lizenzüberwachung und Datengebrauch. (i) Altova verfügt über ein integriertes Lizenzüberwachungsmodul, das Ihnen hilft, unbeabsichtigte Verletzungen dieses Lizenzvertrags zu vermeiden. Dabei kann Altova zur Lizenzüberwachung von verschiedenen installierten Versionen der AltovaXML Software Ihr internes Netzwerk verwenden. Die AltovaXML Software von Altova kann Ihr internes Netzwerk und Ihre Internetverbindung verwenden, um Angaben über Ihre Lizenz im Zuge der Installation, Registrierung, Benutzung oder Aktualisierung an einen Altova-Lizenzserver zu übertragen und diese zu verifizieren, um auf diese Weise eine nicht lizenzierte oder illegale Verwendung der AltovaXML Software zu verhindern und den Kundenservice von Altova weiter zu verbessern. Die Aktivierung erfolgt über einen Austausch von lizenzbezogenen Daten zwischen Ihrem Computer und dem Altova-Lizenzserver. Sie stimmen dieser Vorgangsweise von Altova zu und verpflichten sich, allen diesbezüglichen Vorgaben Folge zu leisten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Verwendung von Freischaltcodes, welche nicht von Altova erstellt werden oder wurden und nicht rechtmäßig von Altova oder einem dazu berechtigten Wiederverkäufer erworben wurden, zum Zweck der Aktivierung oder Nutzung der AltovaXML Software die gewerblichen Schutzrechte von Altova sowie die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verletzt. Sie erklären sich weiters damit einverstanden, dass Versuche mit dem Zweck der Umgehung oder Deaktivierung der urheberrechtlichen Schutzmaßnahmen oder Lizenzmanagementsystemen von Altova die gewerblichen Schutzrechte von Altova sowie die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verletzen. Altova behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle rechtlich verfügbaren sowie angemessenen Mittel zu ergreifen, um derartige Praktiken zu verhindern und entgangenen Gewinn, Schäden und Kosten zurückerstattet zu bekommen. (ii) Altova stellt Ihnen ein neues LiveUpdate Benachrichtigungsservice zur Verfügung, welches kostenlos ist. Altova kann Ihr internes Netzwerk und Ihre Internetverbindung verwenden, um Angaben über Ihre Lizenz an einen LiveUpdate-Server von Altova zu übertragen, um Ihre Lizenz in gewissen Zeitabständen zu verifizieren und festzustellen, ob ein Update für Sie verfügbar ist. (iii) Der gesamte Wortlaut der Datenschutzbestimmungen von Altova kann unter http://www.altova.com/de/privacy eingesehen werden. Die Datenschutzbestimmungen sind durch Bezugnahme Teil dieses Lizenzvertrags. Durch Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags bzw. durch Benutzung der AltovaXML Software erklären Sie sich damit einverstanden, dass Altova für die in diesem Lizenzvertrag und/oder in den Datenschutzbestimmungen (in der jeweils geltenden Fassung) genannten Zwecke Daten erhebt, verarbeitet und weitergibt. (iv) Hinweis für Benutzer in Europa. Bitte beachten Sie, dass die in Absatz 3(d) beschriebenen Informationen von Altova, Inc., einem Unternehmen mit Sitz in Beverly, Massachusetts, USA, oder seinen Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen oder weltweit ansässigen autorisierten Partnern zum Zweck der Datenverarbeitung, Analyse und Überprüfung nach außerhalb der EU transferiert werden können. Sie werden darauf hingewiesen, dass in den USA ein Datenschutzmodell zur Anwendung kommt, das teils auf Gesetzen, teils auf Regierungsverordnungen und zum Teil auf Selbstregulierung beruht. Des Weiteren werden Sie darauf hingewiesen, dass der Rat der Europäischen Union befunden hat, dass dieses amerikanische Modell den in Artikel 25 der Datenrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 95/46/EC, 1995 O.J. (L 281) 31) festgelegten Datenschutzbestimmungen nicht "in ausreichendem Ausmaß" Rechnung trägt. Laut Artikel 26 der Datenrichtlinie der Europäischen Union, dürfen persönliche Daten dann von der Europäischen Union in ein Drittland übertragen werden, wenn die jeweilige Person ihre Zustimmung zur Übertragung derartiger Informationen eindeutig gegeben hat, unabhängig davon, in welchem Ausmaß diese Daten in anderen Ländern geschützt sind. Durch Ihre Zustimmung zu dieser Software-Lizenzvereinbarung gestatten Sie die Übertragung aller derartiger Informationen an die USA sowie deren Verarbeitung gemäß dieser Software-Lizenzvereinbarung und Altovas Datenschutbestimmungen. (e) Keine weiteren Garantien, Haftungsausschluss. ES WIRD KEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FEHLERFREIHEIT DER ALTOVAXML SOFTWARE ABGEGEBEN ODER GEWÄHRT UND VON ALTOVA KEINERLEI HAFTUNG DIESBEZÜGLICH ÜBERNOMMEN. UNABHÄNGIG VON IRGENDWELCHEN SUPPORTLEISTUNGEN NACH IRGENDEINEM TECHNISCHEN STANDARD IST DIE ALTOVAXML SOFTWARE KEINESFALLS FÜR DIE VERWENDUNG IN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT KERNKRAFTANLAGEN, FLUGGERÄTENAVIGATION, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN ODER LUFTVERKEHRSKONTROLLEINRICHTUNGEN, MEDIZINISCHEN GERÄTEN ODER LEBENSERHALTUNGSSYSTEMEN, MEDIZINISCHEN ODER DIE GESUNDHEITSVORSORGE BETREFFENDEN ANWENDUNGEN, ODER SONSTIGEN ANWENDUNGEN KONZIPIERT, BEI DENEN FEHLER DER ALTOVAXML SOFTWARE ODER FEHLER BEI DER DATENVERARBEITUNG ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWEREN SACH- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER ALTOVAXML SOFTWARE UND ALLE MIT DER SOFTWARE ERSTELLTEN ODER VERARBEITETEN DATEN FÜR DEN BEABSICHTIGTEN VERWENDUNGSZWECK TRAGEN UND SIE WERDEN ALTOVA UND DEREN GESCHÄFTSFÜHRER SOWIE ANGESTELLTE HINSICHTLICH ALLER ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN UND KLAGEN DRITTER, DIE AUF DIE EIGNUNG UND ZWECKMÄSSIGKEIT DER VON IHNEN VERWENDETEN ALTOVAXML SOFTWARE ODER DIE VON DER ALTOVAXML SOFTWARE ERSTELLTEN DATEN GEGRÜNDET SIND, SCHAD- UND KLAGLOS HALTEN. (f) Eingeschränkte Rechte und Exportbeschränkungen. Die Entwicklung der AltovaXML Software wurde ausschließlich privat finanziert. Bei der Software handelt es sich um kommerzielle Computersoftware, die mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN ausgestattet ist. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software durch die US-Regierung, eine Behörde oder einen Kooperationspartner der US-Regierung unterliegt den Beschränkungen im Rahmen dieses Vertrags sowie den Beschränkungen nach FAR 12.211 und 12.212 (48 C.F.R. §12.211 und 12.212) bzw. DFARS 227.7202 (48 C.F.R. §227-7202). Dabei wird eine Lizenz für kommerzielle Computersoftware und kommerzielle Computerdokumentation an die US-Regierung als Endnutzer ausschließlich in Form einer Lizenz für kommerziell genutzte Güter erteilt, weshalb es sich bei den damit verbundenen Rechten um dieselben Rechte handelt, die allen anderen Endnutzern im Rahmen dieses Lizenzvertrags gewährt werden. Beim Hersteller handelt es sich um Altova GmbH, Rudolfsplatz, 13a/9, A-1010 Wien, Österreich/EU. Die AltovaXML Software und/oder Dokumentation darf ausschließlich unter Einhaltung aller anwendbaren Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika sowie des Landes, in dem Sie die AltovaXML Software erhalten haben, verwendet, exportiert oder wiedereingeführt werden. Insbesondere darf die AltovaXML Software und/oder Dokumentation nicht (i) in ein Land exportiert oder wiedereingeführt werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden; oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die AltovaXML Software benutzen, erklären Sie, dass Sie weder in einem dieser Länder ansässig sind noch seiner Kontrolle unterliegen, noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind, noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden. (g) Beendigung. Dieser Lizenzvertrag wird folgendermaßen beendet, ohne dass damit andere Rechte oder Rechtsbehelfe von Altova ausgeschlossen werden: (i) Indem Sie Altova eine schriftliche Benachrichtigung von der Vertragsbeendigung übermitteln, oder (ii) durch Altova, in Ausübung dessen Rechtes, in Form einer schriftlichen Benachrichtigung, oder (iii) durch Altova in Form einer diesbezüglichen schriftlichen Benachrichtigung, wenn Sie gegen diesen Lizenzvertrag verstoßen. Dieser Lizenzvertrag endet automatisch mit dem Ablauf des AltovaXML Lizenz-Zeitraums. Bei Beendigung des Lizenzvertrags dürfen Sie die gesamte AltovaXML Software, die unter diesem Lizenzvertrag lizenziert wurde, nicht mehr verwenden, müssen alle Kopien, die in Ihrem Besitz oder Einflussbereich stehen, vernichten, und müssen in zumutbarem Rahmen alle von Altova geforderten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Kopien der AltovaXML Software in Ihrem Besitz oder Einflussbereich verbleiben bzw. im Zusammenhang mit dem Vertrieb Ihres Software-Produkts verfügbar sind. Die in den Abschnitten 1(e)-(f), 2(c)-(d), 3(c)-(i) niedergelegten Bestimmungen, soweit anwendbar, bleiben auch nach Beendigung dieses Lizenzvertrags weiterhin aufrecht. (h) Software Dritter. Die dieser Lizenz unterliegende AltovaXML Software kann Software Dritter enthalten, für die ergänzende Vermerke und/oder Nutzungsbedingungen gelten. Diese Vermerke und ergänzenden Nutzungsbedingungen für die Software Dritter können über unsere Website unter http://www.altova.com/de/legal_3rdparty.html eingesehen werden und sind durch Bezugnahme Teil dieses Lizenzvertrags. Indem Sie Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieses Vertrags erteilen, stimmen Sie auch automatisch allen ergänzenden Bestimmungen, die möglicherweise darin enthalten sind, zu. (i) Allgemeine Bestimmungen. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Benachrichtigungen oder sonstige Mitteilungen im Rahmen dieses Lizenzvertrags müssen schriftlich erfolgen und gelten als ordnungsgemäß übermittelt, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurierdienst mit Zustellung am nächsten Tag an die auf der Website von Altova angegebene Adresse (wenn Altova der Empfänger ist) bzw. an die in den Aufzeichnungen von Altova für Sie eingetragene Adresse (wenn Sie der Empfänger sind) oder aber an eine andere, von den Vertragspartnern festgelegte und auf die vorstehend beschriebene Weise bekannt gegebene Adresse geschickt werden. Dieser Lizenzvertrag ist für die Vertragspartner verbindlich und geht auf ihre Erben, persönlichen und rechtlichen Vertreter, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger über. Die Nichtdurchsetzung oder Nichtausübung von Rechten oder Rechtsmitteln unter diesem Lizenzvertrag durch die Vertragspartner stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder Rechtsmittel dar und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht des betreffenden Vertragspartners, ein solches Recht oder Rechtsmittel sowie alle anderen Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Lizenzvertrag später durchzusetzen bzw. auszuüben. Eine Änderung dieses Lizenzvertrages ist nur in Form einer schriftlich niedergelegten Vereinbarung möglich, die von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird. Wenn eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags durch einen der Vertragspartner erfolgt ist oder droht, so kann der jeweils andere Vertragspartner alle ihm zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend machen. Jeder Vertragspartner ist ordnungsgemäß befugt und ermächtigt, in diesen Lizenzvertrag einzutreten und die daraus erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags für unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar erklärt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, und dieser Lizenzvertrag bleibt im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang wirksam und gültig. Die Vertragspartner haben die vorstehenden Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden. (i) Wenn Sie sich in der Europäischen Union befinden und die AltovaXML Software in der Europäischen Union und nicht in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht der Republik Österreich (unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Konflikte mit Altova, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der AltovaXML Software stehen, in die alleinige Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien fallen. Sie erklären sich weiters ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bezüglich solcher Streitigkeiten oder Konflikte der persönlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien unterstellt sind. (ii) Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden und die AltovaXML Software in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht des Commonwealth of Massachusetts, USA (unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Konflikte mit Altova, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der AltovaXML Software stehen, in die alleinige Zuständigkeit der einzel- und bundesstaatlichen Gerichte im Bundesstaat Massachusetts fallen. (iii) Wenn Sie sich nicht in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten befinden und die AltovaXML Software nicht in den Vereinigten Staaten verwenden, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht der Republik Österreich (unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der UN-Kaufrechtskonvention). Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Konflikte mit Altova, die in Zusammenhang mit Ihrer Verwendung der AltovaXML Software stehen, in die alleinige Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien fallen. Sie erklären sich weiters ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bezüglich solcher Streitigkeiten oder Konflikte der persönlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien unterstellt sind. Die Anwendung von Verweisungsnormen einer Rechtsordnung sowie des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) auf diesen Lizenzvertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen. Letzte Aktualisierung: 2012-04-11 |
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